Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Recht, vergessen zu werden
Eine erste Bewertung für die medienrechtliche Praxis Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Recht vergessen zu werden Ein für Google schmerzhaftes, indes für viele Betroffene bedeutsames Urteil ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach natürliche Personen sich gegen eine Verlinkung auf Seiten mit personenbezogenen Daten als datenschutzrechtlich Betroffene effektiver wehren können. EuGH setzt Löschungsanspruch früher an Während das anwaltliche Vorgehen bisher vorsah, dass zunächst die beanstandeten Seite auf Unterlassung in Anspruch genommen werden musste, um dann nach Löschung des Inhalts eine entsprechende Aufforderung an Google nach dem Prinzip von „Notice & take down“ zur Löschung im Verzeichnis führte, setzt der [...]

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