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Speziell in einer Wirtschaftskrise trennt sich die Spreu vom Weizen. Verbraucher wie Entscheider von Unternehmen wenden sich an denjenigen Anbieter, dem sie das meiste Vertrauen entgegenbringen. Nahezu jedes Geschäft erfordert einen Vertrauensvorschuss.

Um im Wettbewerb der Anbieter bestehen zu können, bedarf es der Differenzierung und Herausstellung der eigenen Leistung. Da bei einer Entscheidung viele unterbewusste Aspekte mit hineinspielen, reichen verbale Anpreisungen nicht aus. Vielmehr müssen die entsprechenden Werte über eine Marke automatisch transportiert und kommuniziert werden. Die über eine Marke kommunizierte Kompetenz führt zu deren Wert, dem sog. „Markenwert“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Markenwert).

Dieser reicht von der Topmarke Google im Jahre 2008 mit 86,1 Milliarden Euro über die Deutsche Bank auf Platz 42 mit 15,1 Millionen Euro bis hin z.B. zu T-Mobile mit 9,0 Millionen Euro. All diesen Marken ist eine umfassende Markenstrategie, die von der Anmeldung der Marke bis hin zu deren Pflege und Verteidigung reicht, gemein.

Markenrecherche zur Reduktion von Risiken

Jedem Unternehmer, der mit einem Kennzeichen am Markt auftreten möchte, sei angeraten vor Benutzungsaufnahme zu prüfen, ob prioritätsältere Kennzeichen im verwechslungsfähigen Bereich vorhanden sind. Demgemäß ist vor Anmeldung oder Benutzung einer Marke bzw. eines Kennzeichens eine umfassende Ähnlichkeitsrecherche nebst schutzrechtlicher Auswertung erforderlich, um die Kollisionsgefahr einschätzen zu können. Nach der Rechtsprechung vermag nur eine umfassende Ähnlichkeitsrecherche nach ähnlichen Marken und Unternehmenskennzeichen im betreffenden Territorium den Fahrlässigkeitsvorwurf im Rahmen einer kennzeichenrechtlichen Inanspruchnahme zu entkräften.

Die Frage, ob Verwechslungsgefahr vorliegt, ist gemäß der Rechtsprechung des BGH und EuGH unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen. Dabei ist insbesondere von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt.

Das richtige kosteneffiziente Vorgehen für eine Markenanmeldung gestaltet sich daher wie folgt:

Zunächst – nach „Erfindung“ der Marke – ist zu überlegen, in welchen Ländern und in welchen Bereichen Waren oder Dienstleistungen gekennzeichnet werden sollen.

Markenstrategie und Klassenverzeichnis

Soll eine rein nationale Markenstrategie mit einer Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt erfolgen, müssen zunächst aus den 45 Waren- und Dienstleistungsklassen diejenigen Bereiche zusammengestellt werden, die dann Gegenstand einer Markenanmeldung werden sollen. Wegen des sogenannten Prioritätsgrundsatzes gilt, dass eine Erweiterung des Klassenverzeichnisses später nicht mehr möglich ist, so dass sich ein Unternehmer bereits vor der Markenanmeldung damit auseinandersetzen muss, für welche etwaigen zukünftigen Waren oder Dienstleistungen die Marke auch noch verwendet werden könnte. Mit der Eintragung beginnt die sogenannte Benutzungsschonfrist, innerhalb derer eine Benutzungsaufnahme zu erfolgen hat, um nicht in die Gefahr eines von dritter Seite angestrengten Löschungsverfahrens zu kommen.

Steht das Klassenverzeichnis fest, ist der nächste Schritt die Markenrecherche. Hier empfiehlt sich ein zweigliedriges Vorgehen. Zuerst wird festgestellt, ob es in den vergleichbaren Waren- und Dienstleistungsbereichen identische und/oder prioritätsältere Marken gibt. Finden sich solche, kann man sich den Aufwand für eine umfangreichere Recherche sparen.

Markenrecherche

Für Deutschland als Schutzland ist im nächsten Schritt dann nicht nur das Register beim Deutschen Patent- und Markenamt nach identischen oder ähnlichen Kennzeichen zu durchsuchen, sondern auch das Register der europäischen Marken beim Harmonisierungsamt in Alicante sowie das der internationalen Marken für Anmeldungen von Marken nach dem Madrider Markenabkommen und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen bei der WIPO.

Darüber hinaus ist die Recherche zumindest auch in den deutschen Handelsregistern durchzuführen, da ein Unternehmenskennzeichen, das durch Benutzungsaufnahme in dem jeweiligen Bereich entsteht, mit einer Registermarke grundsätzlich gleichwertig ist. Dies führt rechtlich zu der Konsequenz, dass mit einem prioritätsälteren Unternehmenskennzeichen sogar gegen eine eingetragene Marke vorgegangen werden kann, allerdings nicht im Rahmen eines Widerspruchs gegen die Eintragung einer Marke.

Schließlich sind auch ähnliche Domainnamen zu recherchieren. Wenngleich durch eine Domain allein noch kein Recht entsteht, gilt es inzwischen als gefestigte Rechtsprechung, dass ein ausschließlich im Internet betriebenes Geschäft oder Portal durch Benutzungsaufnahme ebenfalls als geschäftliche Bezeichnung Kennzeichenschutz erlangen kann (vgl. Landgericht Frankfurt fetenplaner.de – https://www.rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/LG_Frankfurt_fetenplaner.pdf).

Erst wenn diese zweite Recherche, die – je nach Kennzeichen – einen Bericht zwischen 800 und 1000 Seiten umfasst, zu dem Ergebnis eines geringen oder idealerweise keines Risikos führt, sollte die Markenanmeldung erfolgen.

Kosten der Anmeldung

Während sich der Aufwand für eine Markenanmeldung im nationalen Bereich im unteren vierstelligen Bereich bewegt, muss man für eine abgesicherte EU-Marke in der Regel zwischen 10.000,- und 20.000,- Euro aufwenden.

Wer hier Mut zum Risiko zeigt, ist mit den seit 1. Mai 2009 gültigen Gebühren besser gestellt, da hier nur noch 900,- Euro (inkl. drei Klassen) bei elektronischer Anmeldung bzw. 1.050,- Euro bei Anmeldung in Papierform zu bezahlen sind. Davor galt noch, dass eine Anmeldegebühr von 900,- Euro (Papierform) bzw. 750,- Euro (elektronisch) und eine Eintragungsgebühr von 850,- Euro (inkl. drei Klassen) verlangt wurde. Die Eintragungsgebühr ist nunmehr entfallen, so dass die EU-Marke von den Anmeldegebühren her attraktiv geworden ist.

Die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung beim DPMA betragen zunächst 300,- Euro für drei Klassen, 100,- Euro für jede weitere Klasse ab der vierten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eine beschleunigte Anmeldung mit einer Extragebühr von 200,- Euro vorzunehmen, die dazu führt, dass die Markenanmeldung vorrangig innerhalb von 6 Monaten bearbeitet wird (§ 38 MarkenG), soweit keine Beanstandungen erfolgen.

Die Gebühren der verschiedenen Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte dieser Seite.

Markenschutz erlangt – was nun?

Ist die Marke dann erfolgreich eingetragen, führt dies zu einem absoluten Markenschutz gegen jeden, d.h. der Markeninhaber kann die Benutzung prioritätsjüngerer verwechslungsfähiger Kennzeichen nicht nur untersagen, sondern im Falle der Benutzung auch Auskunft und Schadenersatz fordern.

Internationale Erstreckung

Stellt ein Unternehmer fest, dass er in Deutschland erfolgreich ist, hat er die Möglichkeit, die Marke innerhalb von sechs Monaten mit der Anmeldepriorität der deutschen Anmeldung international zu erstrecken. Dies bedeutet also, dass eine deutsche Marke, beispielsweise auf Italien, Frankreich, Schweiz aber auch Japan oder USA nach dem Madrider Markenabkommen bzw. dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen als internationale Marke bei der WIPO erstreckt werden kann.

Eine Besonderheit ist in diesem Zusammenhang, dass eine solche internationale Erstreckung nicht nur für die USA möglich ist, sondern auch für die EU, so dass die Marke mit einem „Kreuzchen“ nicht nur auf einzelne außereuropäische Staaten, sondern auf die ganze EU erstreckt werden kann.

Wie eingangs im Rahmen der Recherche dargestellt, ist in diesem Zusammenhang allerdings zu berücksichtigen, dass – genauso wie bei einer unmittelbaren Markenanmeldung beim Harmonisierungsamt – ebenfalls entsprechende Ähnlichkeitsrecherchen zur Vermeidung einer Verwechslungsgefahr erforderlich sind. Dies bedeutet spiegelbildlich zur deutschen Anmeldung, dass die entsprechende Markenrecherche im Grunde nicht nur im europäischen Markenregister an sich, sondern in den einzelnen Registern jedes Mitgliedsstaates durchzuführen ist.

Wer also im europäischen Markt ein Player sein möchte, dessen Kennzeichen abgesichert ist, muss in seine Marke zunächst sehr umfangreich durch entsprechende Recherchen investieren. Dies gilt insbesondere bei der Anmeldung eine EU-Marke, dass hier ein „faules Ei den Brei verdirbt“. Erfolgt nämlich ein Widerspruch auf Grund eines nationalen Kennzeichens, beispielsweise aus Frankreich, führt dies dazu, dass die gesamte Marke auch nicht für die übrigen EU-Mitgliedsstaaten eingetragen wird. Zwar besteht in diesem Fall die Möglichkeit die gescheiterte Marke in nationale Anmeldungen in den Mitgliedsstaaten umzuwandeln, indes sind dann die Vorteile der Gemeinschaftsmarke, z.B. eine einzige Verfahrenssprache und eine einzige Verwaltungsstelle nicht mehr gegeben.

Konzentration auf Kernländer

Wer sich im Hinblick auf das Risiko einer europäischen Anmeldung nur auf bestimmte Kernländer konzentrieren möchte, wählt eine internationale Marke bei der WIPO, bei der er die einzelnen Länder des Madrider Markenabkommens und des Protokolls zum Madrider Markenabkommen auswählen kann. Die Anmeldegebühr einer internationalen Markenanmeldung im Rahmen der Erstreckung kostet zunächst 653,- CHF, wobei hier drei Klassen enthalten sind. Für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten fallen zusätzlich 100,- CHF an genauso wie grundsätzlich für jeden Vertragsstaat. Manche Vertragsstaaten wie z.B. Finnland, Großbritannien, Norwegen oder Schweden erheben statt der vorgenannten 100,- CHF eigene Gebühren, die es zu berücksichtigen gilt. Ferner erhebt das Deutsche Patent- und Markenamt noch eine zusätzliche nationale Gebühr von 180,- Euro.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass eine internationale Markenanmeldung nicht, wie die europäische, unmittelbar erfolgen kann, sondern stets eine Basismarke erforderlich ist, von der aus erstreckt wird, so dass sich hier die Anmeldung einer deutschen Marke mit anschließender Erstreckung empfiehlt.

Ist die Marke in Deutschland, Europa oder international angemeldet, bietet sie für den Inhaber eine erhebliche Investitionssicherheit dahingehend, dass sich ein Dritter nicht an das Kennzeichen im Verwechslungsbereich anlehnt. Die Werbeaufwendungen, die er in die Entwicklung dieser Marke tätigt, führen zum Markenwert.

Es lohnt sich daher bereits von Anfang an die Ziele mit einer entsprechenden Strategie genau zu definieren, um diese dann effizient, belastbar und nachhaltig durchzusetzen.

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