Claim Number: FA1808001801815

In einem UDRP-Verfahren auf Übertragung ging es um die Domain starallianceonline.com, die durch einen ägyptischen Respondent registriert war.
Die bekannte Marke Star Alliance hat weltweit vielfältige Registerpriorität, insbesondere seit dem Jahre 1998.

Voraussetzung für eine Übertragungsanspruch

In dem Verfahren konnten wiederum die drei für eine Übertragung relevanten Voraussetzungen belegt werden (UDRP Para. 4(a).).

Diese sind:

a) Identität oder verwechslungsfähige Ähnlichkeit im Sinne des § 4(a)(i) der UDRP

b) (keine) Rechte oder berechtigte Interessen an dem Domainnamen auf Seiten des Beschwerdegegners im Sinne des § 4(a)(ii) der UDRP

c) Bösgläubige Registrierung und Benutzung eines Domainnamens im Sinne des § 4(a)(iii) der UDRP

 

I. Das Panel bejahte die offensichtlich gegebene Verwechslungsgefahr der berühmten Marke mit der verwechselten Domain und stellt im Lichte der bisherigen Entscheidung auf die Unerheblichkeit generische oder beschreibende Ergänzungen zu einer vollständigen Marke da

The Panel finds that the Domain Name is confusingly similar to the STAR ALLIANCE mark; See Microsoft Corporation v. Thong Tran Thanh, FA 1653187 (Forum Jan. 21, 2016) (determining that confusing similarity exist where [a disputed domain name] contains Complainant’s entire mark and differs only by the addition of a generic or descriptive phrase and top-level domain, the differences between the domain name and its contained trademark are insufficient to differentiate one from the other for the purposes of the Policy.) 

II. Weiterhin fehlte es an einem Recht oder einem legitimen Interesse, die Domain zu nutzen. Hierbei hob das Panel darauf ab, dass der Antragsteller zunächst den Prima-facie-Beweis erbringen muss. Wenn dieser Prima-facie-Beweis erbracht wurde, geht die Beweislast auf den Antragsgegner über, seine Rechte zu beweisen.

Während Star Alliance als weltweit bekannte Marke dies belegen konnte, zeigt das Vorgehen des Gegners des Versteckens hinter einem Privacy Service genauso wie das Nutzen einer kommerziellen Reiseseite unter der  Domain starallianceonline.com fehlende Rechte oder berechtigte Interessen. Auch die Verteidigung des angeblichen Betriebs einer ägyptischen Reiseagentur unter dem Namen Star Alliance Tours wurde nicht ausreichend belegt.

 III. Das zweite Element der Bösgläubigkeit folgt aus der offensichtlich gegebenen und intendierten Verwechslungsgefahr. Die Bösgläubigkeit wird mit Verweis auf weitere Rechtsprechung alleine dadurch belegt, dass die Domain auf eine Parkingseite verweist, die Reiseangebote bewirbt, so dass ein Konsument die Verwendung der Zeichenfolge Star Alliance ohne weiteres der Antragstellerin zuordnen kann:

While the <starallianceonline.com> domain name presently resolves to a parking page, this page contains contact details and both reproduces the STAR ALLIANCE Mark and, at least implicitly, promotes the offering of travel and airline services, being services consumers may associate with those offered by Complainant.

Vorteile des UDRP-Verfahrens

Das entschiedene Verfahren zeigt erneut die Vorteile des UDRP-Verfahrens gegenüber einem Verfahren vor ordentlichen Gerichten. Während es bereits schon aufwendig ist, im internationalen Betrieb eine ladungsfähige Anschrift zu ermitteln und Schriftsätze wirksam zuzustellen, bietet das Schiedsverfahren die Möglichkeit eines schnellen und effektiven Rechtsschutzes. Der Antrag wurde am 17.08. eingereicht und die Entscheidung erging am 17.09.2018 – nur einen Monat später. Gerade bei wichtigen Domains bedarf es regelmäßig eines schnellen Handelns, wenngleich die Verfahrenskosten in diesem Verfahren  nicht beim Gegner liquidiert werden können.

URS, Suspension und Fake-Gewinnspiele

Vor der Einleitung eines Verfahrens sollte sich der Markeninhaber überlegen, ob er nur eine Suspendierung, d.h. zeitlich begrenzte technische Sperrung der Domain wünscht. Dann ist das URS-Verfahren der richtige, günstigste und schnellste Weg. Eine Fallkonstellation hier ist die Verbindung solcher Domains mit Fake-Gewinnspielen, wo ebenfalls ein schnelles Handeln geboten ist.

Soll dagegen eine Domain übertragen  werden, empfiehlt sich das Vorgehen im UDRP-Verfahren.

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