Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25.05.2018 als vorrangiges Recht und verdrängt unmittelbar das BDSG. Da deren Anforderungen weit über die Vorgaben des BDSG hinausgehen, insbesondere zahlreiche neue Prozesse in Unternehmen implementiert werden müssen, ist es ratsam, ein entsprechendes Projekt frühzeitig anzugehen.

Die verschärften Sanktionen sehen nicht nur Bußgelder bis € 20 Mio., sondern auch eine Abschöpfung bis zu 4% des unternehmensweiten Jahresumsatzes vor. Alle Details der DSGVO würden den Rahmen sprengen; hier kann daher nur ein kurzer Leitfaden zum Aufsetzen eines solchen Projekts gegeben werden. In unserem Video-Blog geben wir einige Hinweis, welche Maßnahmen in der Praxis alsbald ergriffen werden sollten.