<img alt=“Image Description“ src=“/wp-content/uploads/2013/11/bslider-kanzlei-rauschhofer-villa-sommer-text.jpg“ alt=“bslider-kanzlei-rauschhofer-villa-sommer-text“ width=“940″ height=“434″ class=“alignnone size-full wp-image-7466″ />

Die Mittelstandsberatung der Kanzlei richtet sich speziell an Unternehmen, die in den Bereichen EDV-Recht und gewerblicher Rechtsschutz individuell zugeschnittene Lösungen benötigen.

Exemplarisch genannt sei hier die Betreuung bei IT-Fragen wie Software-Individualverträge, IT-Outsourcing oder die Beratung bei und Verfolgung von Schutzrechten aus Urheber-, Wettbewerbs- oder Markenrecht.

In der Praxis erfolgt dies zum einen durch Unterstützung der unternehmenseigenen Rechtsabteilung, die in den betreuten Rechtsgebieten keine Spezialkenntnisse besitzt, zum anderen zur Abfederung von Ressourcenengpässen bei größeren Projekten, wie der Umstellung der EDV, Erstellung neuer Software oder dem Outsourcing.

Für das Jahr 2013 wird – so der BitKom Präsident Dieter Kempf im Handelsblatt-Interview vom 4.3.2013- der Umsatz in der Telekommunikation, Unterhaltungselektronik und Telekommunikation auf 153 Milliarden Euro steigen. Hier gilt es, Investitionen vertraglich zu sichern und Projektschieflagen dadurch zu vermeiden, dass durch entsprechend vorausschauende Regelungen adäquat und schnell reagiert werden kann.

Im Projektmanagement kann die Unterstützung der Rechtsabteilung oder des Hausanwalts im IT-Bereich, sowohl im Hintergrund als auch durch unmittelbare Wahrnehmung der Interessen beispielsweise bei Vertragsverhandlungen erfolgen. Neben der praktischen fachlichen Expertise, die durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge nachgewiesen ist, hat die Kanzlei ein besonderes Verständnis gerade für die speziellen Bedürfnisse des Mittelstands.

Auch mit Problemstellungen bei innovativen Ansätzen sind wir vertraut, wofür wir in eigener Sache mit dem Ersten Preis im „Wettbewerb branchenbezogene E-Business-Lösungen“ vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, im November 2003 ausgezeichnet worden sind.

Eine enge, unkomplizierte und schnelle Zusammenarbeit ist genauso selbstverständlich, wie ein Kostenvoranschlag über das anfallende Honorar.

Ergänzt werden kann die Beratung in konkreten Angelegenheiten durch Schulungen für Mitarbeiter, um eine Sensibilisierung für rechtliche „Fallstricke“ zur Vermeidung von Nachteilen zu erreichen. Für eine intensive Schulung können zudem Workshops mit kleinen Gruppen zu verschiedenen Themenbereichen und mit beliebigem Umfan,g sowohl im Unternehmen als auch in der Kanzlei durchgeführt werden.

Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie Fragen dazu haben.

I. Einführung


II. Einführung zum Softwarerecht

III. IT Outsourcing und SLAs

IV. Online-Recht