Dr. Rauschhofer, Fachanwalt für Informationstechnologierecht,  wird bundesweit für IT- und Medienrecht inkl. gewerblichen Rechtsschutz empfohlen und ist als einer der ersten Rechtsanwälte mit einer eigenen Website im Internet präsent (www.rechtsanwalt.de), die ebenfalls wiederholt empfohlen wurde.

Innovation hat Tradition

Bei der Preisverleihung anlässlich des 7. Hessischen Online-Tages 2003 zeichneten das Hessische Ministerium für Wirtschaft und Landesentwicklung und die Deutsche Telekom AG die Anwaltskanzlei Rauschhofer  für ihre herausragende E-Business-Lösung mit dem ersten Preis aus.

Die Kanzlei berät und vertritt neben diversen national und international börsennotierten Konzernen eine Vielzahl mittelständiger Unternehmen nahezu ausschließlich im Bereich des EDV-Rechts und sog. Internet-Rechts sowie gewerblichen Rechtsschutzes (Marken-, Wettbewerbs-, Urheberrecht). Durch unsere Spezialisierung im IT-Recht können auch komplexe Projekte kurzfristig bearbeitet werden.

Zu unseren Mandaten zählen Unternehmen insbesondere aus den Bereichen Banking/Finanzdienstleistung, Luftfahrt, IT und Werbung,  Behörden sowie Personen aus dem TV-Bereich (z.B. Sonya Kraus).
Vornehmlich erfolgt hier die Beratung, Vertragsgestaltung und Verhandlung von Softwareprojektverträgen bis hin zu IT-Outsourcing-Verträgen, wobei wir überwiegend die Auftraggeberseite vertreten.

Im Softwarevertragsrecht reicht das Spektrum von der Erstellung allgemeiner Lizenzbedingungen über größere Projekte wie SAP-Einführungen mit regelmäßig sechs- bis siebenstelligen Vertragsvolumina über BPO-Vorhaben bis hin zu umfangreichen RZ- und Outsourcingverträgen in den höheren zweistelligen Millionenbereich.

Im Online-/Marken-Bereich vertrat Rauschhofer in weit über 500 Domain-Streitigkeiten fast jede relevante Fallsituation auf Aktiv- wie auf Passivseite. Im Urheber-/Medienrecht gilt das Interesse der Vertretung von Betroffenen bei Rechtsverletzungen oder Vertragsverhandlungen. Beispielweise wurde – soweit ersichtlich – das erste Mal in Deutschland im Wege der einstweiligen Verfügung eine Quellcodebesichtigung durchgeführt.

Durch fachlich fundiertes Spezialwissen verbunden mit hoher EDV-technischer Kompetenz wird die (interdisziplinäre) Lösung komplexer, aber auch neuartiger Fragestellung gewährleistet.

Zusätzlich zur anwaltlichen Tätigkeit erfolgen regelmäßige Veröffentlichungen von Beiträgen sowie Interviews u.a. in Fachzeitschriften, Zeitungen, Radio/ TV und im Internet, die durch Teilnahme als Referent an Vortrags- und Fachveranstaltungen, hauptsächlich zu den Themen EDV- und Internetrecht, ergänzt werden. Dr. Rauschhofer war bereits für namhafte IT-Anbieter wie IBM, VeriSign, T-Systems, Fujitusu Siemens, Symantec, EDS, Network Appliance, TechData/HP,Morse, Bechtle, CONCAT, u.v.a. oder Veranstalter (Management Circle, BIEG-Hessen, etc.) als Referent tätig.

Dr. Rauschhofer kurz CV

Dr. jur. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, berät seit 1996 als Rechtsanwalt im Bereich IT-Recht und Internet-Recht. Als empfohlener Anwalt für IT- und Medienrecht ist er als einer der ersten Rechtsanwälte mit einer eigenen Website im Internet präsent (https://www.rechtsanwalt.de). Im Jahre 2000 promovierte er zum Thema „Mediendienste im World Wide Web“.

Seit 2002 betreut Dr. Rauschhofer in der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwalt.de bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Rechts der Informationstechnologie sowie im gewerblichen Rechtsschutz (Marken-/Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht. Vornehmlich erfolgt hier die Beratung, Vertragsgestaltung und Verhandlung von Softwareverträgen bis hin zu IT-Outsourcing-Verträgen, wobei überwiegend die Auftraggeberseite vertreten wird. Daneben erfolgen regelmäßige Veröffentlichungen von Beiträgen sowie Interviews in Printmedien, Fachzeitschriften, Radio, TV und im Internet, die durch bundesweite Vortrags- und Seminarveranstaltungen im Bereich IT-Recht ergänzt werden.

Zu den Mandaten der Kanzlei zählen Unternehmen insbesondere aus den Bereichen Banking/Finanzdienstleistung, Luftfahrt, IT und Werbung sowie Softwarehersteller.

Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit hatte Dr. Rauschhofer immer wieder Gelegenheit, an der Rechtsfortbildung mitzuwirken. In einer Vielzahl von Verfahren konnten neue Fragestellung einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden.

Ausgewählte Mandate:

  • Erstellung, Beratung und Verhandlung eines Vertrages über die Einführung eines ERP-Systems im Bereich Chemie
  • (Mit-)Erstellung und Verhandlung einer umfangreichen Rahmenbetriebsvereinbarung für IT-Systeme
  • Erstellung, Beratung und Verhandlung eines Vertrages über die Einführung eines ERP-Systems im Bereich Bekleidung
  • englischsprachige Vertragserstellung und Verhandlung bei einem komplexen internationalen ASP-Projekt im Anwendungsbereich des KWG
  • langjährige und ständige Beratung und Vertretung eines international tätigen Finanzdienstleistungsunternehmens im IT-Vertragsrecht, Fragestellungen des IT-Rechts sowie Vertretung in Gerichtsverfahren
  • über 10-jährige Beratung und Vertretung eines internationalen Großkonzerns im Marken- und Domainrecht
  • ständige Beratung und Vertretung von zahlreichen, regelmäßig international operierenden Onlineshop- und E-Commerce-Anbietern und -Portalen
  • Beratung und Vertretung von international tätigen IT-Serviceunternehmen im IT-Recht und im Vertragsrecht
  • Erstellung, Beratung und Verhandlung eines umfangreichen IT-Outsourcingvertrages mit einen hohen achtstelligem Vertragsvolumen
  • langjährige Beratung und Vertretung eines international tätigen und börsennotierten Softwareanbieters in IT-vertragsrechtlichen Fragestellungen, Gestaltung von Lizenzbedingungen, Prozessführung
  • Beratung und Verhandlung eines Implementierungs- und Pflegevertrages zur Einführung einer ERP-Software bei einem international tätigen Pharmaunternehmen
  • Beratung und Verhandlung eines Implementierungs- und Pflegevertrages zur Einführung einer ERP-Software bei einem international tätigen Automotiveunternehmen

INTERVIEWS

  • TV-Interview hr Maintower 17.10.2023 Smart Glasses – Meta bringt Brille mit Gadgets auf den Markt
    17.10.2023 ∙ maintower ∙ hr-fernsehen

    Zeitungsinterview SZ zum Thema Drohnen 9. Juni 2023

  • Nicht ohne meine Erlaubnis – in der Süddeutsche Zeitung zur DSGVO
  • 20.05.2018 – NRZ Was die DSGVO für Firmen und Privatpersonen bedeutet
  • 18.05.2018 – Interview zu DSGVO in MEEDIA
    „Ein Massenabmahner steht schnell am virtuellen Pranger: Rechtsanwalt Rauschhofer über juristische Herausforderungen der DSGVO“
  • Nicht ohne meine Erlaubnis – in der Süddeutsche Zeitung zur DSGVO
  • 17.05.2018 – Berliner Morgenpost „Datenschutz-Grundverordnung: Neue Regeln im Daten-Dschungel
  • Rechtslage bei heimlichen Aufnahmen mit der WebCam Statement in ZDF WISO
  • TV-Interview
    Bei den Elektrischen Reportern zur Rechtfragen bei 3D-Druckern
    (ZDF Info 15.03.2013)
  • Interview zum Verfahren wegen Abmahnungen des Facebook-Impressums
    Mittelbayerische (23.02.2013)
  • Statement im Beitrag: Muss YouTube bald zahlen? Wiesbadener Tagblatt vom 15.04.2012
  • Interview zum
  • Rechtslage bei heimlichen Aufnahmen mit der WebCam Statement in ZDF WISO
  • TV-Interview
    Bei den Elektrischen Reportern zur Rechtfragen bei 3D-Druckern
    (ZDF Info 15.03.2013)
  • Interview zum Verfahren wegen Abmahnungen des Facebook-Impressums
    Mittelbayerische (23.02.2013)
  • Statement im Beitrag: Muss YouTube bald zahlen? Wiesbadener Tagblatt vom 15.04.2012
  • Interview zum
    Cloud Computing in der Praxis – Rechtliche Besonderheiten bei der Nutzung von Cloud-Angeboten, InternetWORLD Business 21/2012
  • Meine Sicht der Dinge zu ACTA – „Acta liegt erst einmal ad acta“ – heute im Wiesbadener Kurier (Printausgabe); 22.02.2012
  • Neue Züricher Zeitung zum Thema Haftung und Persönlichkeitsrechte bei Social Media, 05.06.2011
  • TV-Interview SAT1 zum Thema Social Media; Rache im Internet, 05.06.2011
  • In „Bloggergate zieht Kreise“, Internetworld Business 3/2011, S. 16
  • Kurz-Interview zum Cyber Monday. Internet World BUSINESS, 25/10, S. 2
  • SAT1 Magazin zum Thema Risiken beim Online-Shopping im Auslang
  • Internet World BUSINESS, 9/10, S. 3, Zum Thema „Three Strikes“
  • ZDF WISO zum Thema: Ansprüche bei Social Networks
  • »Compliance ist ein Managementthema«, IT-Business 2008
  • Dr. Rauschhofer live am 6. April, 10:30 bis 11:00 im Studio von HR-INFO zum Thema Abmahnungen im Internet; Podcast HR-Info: Erst abgemahnt, dann abgesahnt – Abzocke im Internet (25:02h, 6 MB)
  • 24.01.2007 – Abmahnungen – Das aktuelle Thema
    Informationen und Beiträge; Dr. Rauschhofer im heute journal
  • 01. April 2006
    ARD-Ratgeber-Recht Privatkopien – Was ist online und offline erlaubt?
  • 25. November 2004, SAT1 17:30live zum Thema:
    Umtausch an Weihnachten on- und offline
  • 23. Dezember 2003, Live-Interview  SAT1 17:30live
    Händler- und Verbraucherrechte im Weihnachtsgeschäft
  • Interview zur geplanten Urheberechtsnovelle
    Internetworld 07/03, S. 27
  • 08. April 2003
    Interview mit intern.de  zum Digital Download Day
  • 07. April 2003
    Live-Interview SAT.1 in „17:30 live“
    Thema: Musikvertrieb im Internet
  • Interview im Wiesbadener Tagblatt zur IHK-Veranstaltung am 11.12.02
  • dpa-Interview zum Thema Anbieterkennzeichnung, 21.08.02
  • LIVE-Interview von RA Dr. Rauschhofer bei HR-Skyline zum Thema Internet-Recht und der Seminarreihe bei der IHK-Wiesbaden am 18.4.02 um 7:20h
  • Interview zum Thema Urheberrecht und Internet im Beitrag:
    Nagel, Absurde Regeln, internet world 2/02, S. 36f.
  • Kurzstellungnahme zu den neuen Top-Level-Domains in Manhart,
    dilema.com, CIO 10/2001, S 90ff.
  • Erläuterung zur Providerverantwortlichkeit in Sündenpfuhl Internet:
    Wer trägt Verantwortung? COMPUTERWOCHE Nr. 35 vom 31.08.2001
  • Porträt über Dr. Hajo Rauschhofer in der Zeitschrift JUVE-Rechtsmarkt August/2001
  • Strato-Kunden fühlen sich betrogen, Kurzinterview mit silicon.de zur Rechtslage
  • Microsoft verzichtet auf ‚Smart Tags‘ in XP
    Interview mit silicon.de zur rechtlichen Problematik
  • Kritik an Domain-Urteil
    Stellungnahme in Internet-Intern, 14.12.2000
  • Interview im Deutschlandfunk zum Fall „Webspace“,
    ausgestrahlt am 12.8.2000

Auszeichnung