Update Internetrecht – Markenrecht, Websiterecht, Verbraucherrichtlinie & Co.

Rauschhofer_VortragAm 29. April 2014 findet bei der IHK Frankfurt um 16:00 Uhr der Vortrag Internetrecht für Unternehmer statt, in dessen Rahmen über drei Stunden höchst praxisrelevante Themen aus dem Spektrum unternehmerischen Handelns im Internet erläutert werden.

Dr. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für IT-Recht, gibt hier seine rund 18jährige Erfahrung aus dem IT- und Internet-Recht weiter.

Der Vortrag gibt zunächst ein Update über die neuesten Entwicklungen aus dem Bereich Urheber- und Markenrecht im Internet, z.B. nTLDs und URS-Verfahren. Darüber hinaus erläutert er die Anforderungen durch die Umsetzung der neuen EU-Verbraucherrichtlinie und deren Auswirkung für E-Commerce und Website-Gestaltung. Beispielsweise ändert sich die Widerrufsbelehrung und das Rücktrittsrecht sowie die „40-Euro-Grenze“, die zukünftig entfällt. AGB sind entsprechend anzupassen.

In diesem Zusammenhang werden zudem die rechtlichen Anforderungen an Social Media im Unternehmen erläutert sowie aufgezeigt, wie ein Unternehmer mit Kritik umgehen muss – Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung – wie geht man am besten vor?

Ohne Software läuft kaum ein Unternehmen! Rauschhofer gibt daher ebenfalls Hinweise, wie IT-Verträge über die softwareseitige Erstellung von Webseiten bis hin zu Online-Shops in großen Projekten gestaltet werden können.

Neben den konzeptGliederungionellen Unterschieden von Wasserfall“-Modell und agilem Vorgehen, kommt es hier insbesondere auf Regelungen wie Leistungsspezifikation, Nutzungsrechte, Gewährleistung oder Haftung aber auch zum Projekt-Exit an. Ebenso ist der Investitionsschutz, sei es durch Pflegevereinbarung, sei es durch Quellcodehinterlegung, sicherzustellen.

Für diejenigen, die bereits Adressat einer Abmahnung geworden sind, gibt der Referent abschließend noch vielfältige Tipps für die richtige Reaktion auf Abmahnungen.

Ziel der Veranstaltung ist, dass Unternehmer zu den verschiedenen Facetten von Urheber- und Markenrecht sowie Internet- und EDV-Vertragsrecht – je nach Vorbildung – erste und vertiefte Kenntnisse erwirbt. Vor allem soll erreicht werden, dass Unternehmer, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist, Fallstricke erkennen und rechtzeitig darauf reagieren.

 

Veranstalter:

IHK Frankfurt am Main
Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt

29.04.2014, 16:00 – 19:00 Uhr

Links zur Veranstaltung:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/veranstaltungen/2014/04/15830/index.html

http://www.bieg-hessen.de/veranstaltung.html?id=576