BGH: Namensrechtliche Priorität wird durch Dispute-Eintrag gesichert – grit-lehmann.de
Der BGH urteilte im März diesen Jahres, das zusammengefasst ein Namensrechtsinhaber gegenüber einem Treuhänder eines Domainnamens die besseren Rechte zustehen, wenn auf der Internetpräsenz lediglich der Hinweis erfolgt, wonach eine neue Internetpräsenz entstehe (Aktenzeichen I ZR 185/14). Domain pulse 2015 Berlin - Rauschhofer; Quelle: Denic YouTube - https://www.youtube.com/watch?v=DD9iOh27yi0 Die Entscheidungsgründe wurden indes erst heute veröffentlicht und bieten doch eine bedeutsame Begründung für den zukünftigen Umgang bei Domainstreitigkeiten. Wenngleich wir in unserer Beratungspraxis schon in einem Beitrag vor 14 Jahren auf die praktische Bedeutsamkeit des Dispute-Eintrags hingewiesen haben (Rauschhofer, Domaingrabbing-Fälle in der praktischen Verfolgung - Domainübertragung im einstweiligen Rechtsschutz [...]

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