Das Urheberrecht als klassisches Immaterialgüterrecht hatte sich zunächst nur mit Themen der klassischen Nutzung von Werken, wie Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und später der Sendung in Fernsehen und Rundfunk (Senderechte) zu befassen. Im Laufe der Digitalisierung kamen weitere Rechte, wie das der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a Urhebergesetz (UrhG) oder Besondere Bestimmungen für Computerprogramme (§§ 69a – 69g), hinzu.

Urheberrecht im Internet // von Bildern, Bearbeitungsrechten und Webshops

Jeder, der mit einer Internetpräsenz aktiv werden möchte oder bereits ist, tut gut daran, die diesbezüglichen rechtlichen Fragestellungen zu beantworten.

Wer für einen Webshop der Nutzung einer Software bedarf, benötigt hierfür die entsprechenden Nutzungsrechte. Verwendet er Bilder, Stadtpläne oder gar Bildnisse von Personen, bedarf es auch hier der entsprechenden Rechteeinräumung.

Lizenzkette und Urheberrecht nachweisen lassen!

Darüber hinaus ist eine Unternehmen gut beraten, sich nicht nur vertraglich abzusichern, sondern auch die Lizenzkette nachweisen zu lassen, um gegen böse Überraschungen gewappnet zu sein.

Quellcode und Bearbeitungsrecht

Ebenso muss bereits im Vorfeld geklärt werden, ob Quellcode und Bearbeitungsrechte benötigt werden oder es zur Erhaltung eines besonderen Vorsprungs der Einräumung ausschließlicher Rechte oder zumindest einer Wettbewerbsklausel, ggf. flankiert mit einer Change-of-Control Klausel bedarf.

Zudem stellt sich nach der neuen Entscheidung des BGH  speziell bei der Gestaltung von Internetpräsenzen die Frage nach der Schutzfähigkeit von Bestandteilen. Wenngleich die Bewertung stets als Einzelfallentscheidung zu treffen ist, gilt als Maßstab für eine Schutzfähigkeit numehr, dass nach

Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise es gerechtfertigt ist, von einer “künstlerischen” Leistung zu sprechen“ ist.

Schließlich bedarf es bei Erhalt einer Abmahnung der Prüfung der Vorgehensmöglichkeiten – Abgabe einer Unterlassungserklärung oder „Gegenangriff“ mit einer negativen Feststellungsklage.

In diesem  Video-Blog IT-Recht geben wir einen Überblick, welche Formen von Nutzungsrechten es gibt, wie man diese vertraglich regelt und welche Optionen bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bestehen.