Die Branche entscheidet – Hanseatisches OLG, pizzaconnection.de
Beitrag in der internet world 03/03, S. 43 Nach dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 6 U 81/99 – alcon.de) hat auch das Hanseatische Oberlandesgericht (Az. 3 U 256/00) für Domainsachen klargestellt, dass es bei der Beurteilung, ob Unterlassungsansprüche bestehen, darauf ankommt, in welcher Branche die Prozessbeteiligten tätig sind. Urteilsgründe: Ein Spielehersteller, der das Computerspiel mit dem Titel „Pizza Connection“ herstellt, nahm den Betreiber einer Pizzeria mit Lieferservice wegen der Verwendung der Internet-Domain pizzaconnection.de im Wege der einstweiligen Verfügung in Anspruch. Wie auch das erstinstanzliche Gericht verneinte das Hamburger Berufungsgericht die Berechtigung von Unterlassungsansprüchen, da es an einer [...]
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