Administratoren zwischen Gut und Böse
Beitrag in der internet world 2/03, S. 50 Der Administrator in einem Unternehmen ist regelmäßig zum einen für die allgemeine Funktionsfähigkeit des gesamten DV-Systems, zum anderen für dessen Sicherheit verantwortlich. Gleichzeitig werden ihm teilweise ergänzende Aufgaben übertragen, wonach Internet- oder E-Mail-Aktivitäten zu überwachen sind. Häufig bewegt sich der Administrator im Grenzbereich des rechtlich Zulässigen und muss in einem Spagat zwischen Aufgabenerfüllung und Strafbarkeit tätig sein. Zunächst entscheidend für die Befugnisse des Administrators ist, ob private E-Mail- oder Internetnutzung einem Verbot unterliegt. Ist eine private Nutzung zumindest geduldet, greift das Telekommunikationsgesetz (TKG), infolgedessen eine Überwachung grundsätzlich das Fernmeldegeheimnis gem. § 85 [...]

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