Domainrecht

Verkaufsaufangebot generischer Domains nicht unlauter, Oberlandesgericht Dresden bestätigt LG Leipzig in Sachen kettenzüge.de

Pressemitteilung, Dresden/Wiesbaden, 07.03.2006 Das Oberlandesgericht Dresden (14 U 2293/05) hat am heutigen Tage durch sog. „Tischurteil“, d.h. unmittelbar in der mündlichen Berufungsverhandlung, die Berufung auf das Urteil des Landgericht Leipzig (MMR 2006, 113) in der Sache kettenzüge.de zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Der Senat stützte die erstinstanzliche Entscheidung insbesondere dahingehend, dass weder kennzeichenrechtliche noch wettbewerbsrechtliche oder gar deliktsrechtliche Ansprüche auf Löschung der IDN-Domain kettenzüge.de seitens des Inhabers der Domain kettenzuege.de bestünden. Auch dem vom Kläger behaupteten Vortrag des sog. „Domain-Grabbings“, den die Klägerin durch das Angebot des Beklagten zum Domainkauf erfüllt sah, erteilte der gut vorbereitete Senat ein Absage. [...]

von |Dienstag, 7. März 2006|2006, Domainrecht, Markenrecht|

Tippfehler-Domains auch international geschützt

Internet World Business, 01/06, S. 7 Ein Verfahren bei der WIPO kann effektiv vor Domain-Grabbing schützen Der Begriff Domaingrabbing bedarf – nicht zuletzt aufgrund der schwammigen Begriffsverwendung – der genauen Erklärung: Man versteht darunter das Registrieren geschützter Kennzeichen oder Namen, um entweder Nutzerströme abzufangen oder einen finanziellen Nutzen daraus zu ziehen; wobei die Täter oft ziemlich dreist zu Werke gehen. Nicht darunter fällt dagegen das Sammeln schutzfreier Bezeichnungen. Besonders unverfroren ging ein in Panama ansässiger Grabber vor, der eine Vielzahl von Domains der Marke Polo Ralph Lauren als so genannte "Tippfehler-Domain" registrierte, also beispielsweise rlphlauren.com oder poloralflauren.com. Offensichtlich sollte hier [...]

von |Freitag, 6. Januar 2006|2006, Domainrecht, Internet-/Onlinerecht|

Zwangsgeldbeschluss bei Domainverschaffungspflicht durch Vergleich

LG Frankfurt – fetenplaner II (Az.: 2/3 O 341/03) MMR 2006, S. 114 Verpflichtet sich ein Unternehmen im Rahmen eines Prozessvergleichs, der Gläubigerin auf eigene Kosten Domains innerhalb einer Frist zu übertragen, reicht die Erklärung, wonach die Domains übertragen werden können, nicht aus. Geschuldet wird - vergleichbar mit einem Vertrag zwischen Service-Provider und Kunden - die tatsächliche Registrierung, nicht das bloße Bemühen darum. Auf ein Verschulden für die Nichterfüllung kommt es nicht an, da die vertragliche Verpflichtung maßgeblich ist. Beschluss als PDF zum Download

von |Mittwoch, 30. November 2005|2005, Domainrecht, Markenrecht|

Kaufangebot bei generischen Domains grundsätzlich nicht unlauter

LG Leipzig – kettenzüge.de (Urteil v. 24.11.2005, Az.: 05 O 2142/05 – nicht rechtskräftig) MMR 2006, S. 113 Außer im Falle der Verkehrsgeltung hat ein Hersteller von Waren keinen Anspruch auf Unterlassung der Registrierung oder Nutzung einer IDN-Domain, die nur Waren beschreibt. Dies gilt jedenfalls, wenn der Hersteller bereits über die transskribierende Version nach altem Domainstandard verfügt und überdies auf andere Top-Level-Domains ausweichen könnte. Für eine gezielte Behinderung im Sinne des Wettbewerbsrechtes müssen besondere Umstände hinzutreten, die eine Unlauterkeit begründen. Dies ist beispielsweise dann der Fall wenn durch die die systematische Blockade eines Themas mit Domain-Namen dem Mitbewerber die Nutzung [...]

von |Mittwoch, 30. November 2005|2005, Domainrecht|

BGH-Grundsatzentscheidung zum Namens- und Pseudonymrecht bei Domains

Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Rauschhofer Maxem IV - OLG Köln, Az. 20 W 1/05  BGH-Entscheidung im Volltext - als PDF BGH Pressemitteilung Pressemitteilung als PDF Tagesschau vom 27.06.03 (Anwaltskanzlei Rauschhofer 01.07.03) Mit Urteil vom 26.06.2003 judizierte der Bundesgerichtshof (Az: I ZR 296/00) erstmalig, dass der Inhaber eines Familiennamens gegenüber dem Inhaber eines Pseudonyms bezüglich der Nutzung einer Domain Vorrang habe, es sei denn, der Nutzer des Pseudonyms verfügt über herausragende Bekanntheit. Ein Rechtsanwalt, dessen Nachname mit dem Pseudonym des Inhabers einer namensgleichen Domain übereinstimmt, klagte auf Unterlassung der Domainverwendung und Nutzung der Domain als Teil einer E-Mail-Adresse gegen einen [...]

von |Freitag, 15. Juli 2005|2003, Domainrecht, Internet-/Onlinerecht|

Namensschutz für hessentag2006.de; LG Frankfurt Az.: 2 – 03 O 583/04

LG Frankfurt Az.: 2 – 03 O 583/04 - hessentag2006.de - MMR 2005, S. 782 sowie Streitwertbeschluss OLG Frankfurt Az.: 6 W 66/05 Zur Frage der Schutzfähigkeit eines eingeführten Veranstaltungsnamens und der dazugehörigen Internet-Domain des Landes Hessen; Streitwert bei Verletzung des Namensrechtes. Leitsätze: Der Domain hessentag.de kommt Namensfunktion zu. Der Domainname stimmt mit einem abgrenzbaren Geschäftszweig des klagenden Landes überein. Durch die Zusammenfügung des Landesnamens „Hessen“ mit „Tag“ wurde ein neues Wort geschaffen, das als Domainname Unterscheidungskraft aufweist. In der Nutzung des Domainnamens hessentag2006.de liegt eine Namensanmaßung, da durch den unbefugten Gebrauch eine Zuordnungsverwirrung ausgelöst wird; dabei ist unbeachtlich, dass die [...]

von |Mittwoch, 13. Juli 2005|2005, Domainrecht, Markenrecht|

Domain-Hiding kann vor Gericht nicht überzeugen

Internet World Business, 08/05, S. 17 Auch wer die Verantwortlichkeiten für seinen Web-Auftritt durchaus geschickt zu verschleiern versucht, kann Schiffbruch erleiden. Das Hanseatische Oberlandesgericht verurteilte den in einem Impressum genannten Verantwortlichen einer Website wegen der Versendung einer Werbe-E-Mail für eine Erotikseite. Das Impressum war durch eine verdeckte Weiterleitung über die in der Mail angegebene Adresse zugänglich – so genanntes Domain- Hiding. Das Gericht stellte trotz dieses Verschleierungsmanövers nicht auf den Inhaber der verdeckten Domain ab, sondern sah die Verantwortlichkeit bei dem im Impressum genannten Unternehmen (Hanseatisches OLG – Az.: 5 U 194/03). Urteilsanalyse Der auf den ersten Blick [...]

von |Montag, 25. April 2005|2005, Domainrecht|

Maxem IV – OLG Köln, Az. 20 W 1/05

Zur Frage der Zulässigkeit eines Ordnungsgeldantrages nach Verkündung eines BGH-Urteils bei Domain-Freigabe vor Urteilszustellung.  Die Beantragung eines Ordnungsgeldes vor Freigabe einer Domain aber auch vor Zustellung des Urteils ist unzulässig. Ein Ordnungsgeldanordnungsantrag ist nur zulässig, wenn die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen nach § 750 ZPO vorliegen; diese setzen die Zustellung des Urteils voraus. Beschluss OLG Köln als PDF zum Download Hinweis: Die Entscheidung des BVerfG über die Annahme der Verfassungsbeschwerde steht aus. Links zum Thema: Berichterstattung Maxem.de 

von |Donnerstag, 6. Januar 2005|2005, Domainrecht, Markenrecht|

OLG Hamm: Online-Auktion bindend! Beitrag in der JurPC Web-Dok. 23/2002

Beitrag in der JurPC Web-Dok. 23/2002 Domaingrabbing-Fälle in der praktischen Verfolgung - Domainübertragung im einstweiligen Rechtsschutz Der Beitrag behandelt die Vorgehensweise in "klassischen" Fällen des Domain-Grabbings und erläutert anhand der jüngeren Rechtsprechung die Möglichkeit effektiven Rechtsschutzes. Links zum Thema: NEU: LG Berlin - kanzlerschroeder.de  via JurPC  LG Saarbrücken, JurPC Web-Dok. 175/2001, Abs. 26   LG Wiesbaden: Domainverzicht im einstweiligen Verfügungsverfahren, Beschluss vom 09.08.2000 (3 O 129/00) via JurPC    Urteil des OLG Hamm (nach Annahme des o.a. Artikels veröffentlich)  LG Wiesbaden: lokal abrufbar    Bereich Domain-Recht   DM-Beitrag Internet-Recht Teil 4

von |Sonntag, 30. November 2003|2002, Domainrecht, Internet-/Onlinerecht|

Domains als Kritikträger

Internetworld 6/03, S. 18 Im politischen Meinungskampf kommt es im Internet als weltweitem Marktplatz der Meinungen immer wieder zu kritischen Auseinandersetzungen nicht nur mit Parteien, sondern auch mit Unternehmen. Das nachvollziehbare Interesse des jeweiligen Unternehmens besteht naturgemäß darin, negative Publicity möglichst zu vermeiden. Spiegelbildlich dazu versuchen Kritiker, ihre Inhalte durch möglichst schlagkräftige Domain-Namen publik zumachen, sodass eine Nutzung solcher Domains immer wieder Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen ist. Entscheidungen Während als erstes das Landgericht Berlin (Az. 16 O 33/01) - rechtsfehlerhaft - in der oil-of-elf.de-Entscheidung noch eine unrechtmäßige Verwendung des geschäftlichen Kennzeichen sah, haben inzwischen diverse Gerichte sich mit den [...]

von |Freitag, 6. Juni 2003|2003, Domainrecht|