Domainrecht

Markenrecht: hotel.de nicht eintragungsfähig

Internet World Business, 13-2007, Seite 9 Mit dem Ziel, einen einprägsamen Namen für sein Unternehmen zu schaffen, um dadurch einen erhöhten Wiedererkennungswert zu generieren, wird nicht selten versucht, Gattungsbegriffe als Marke eintragen zu lassen. Allerdings wird dabei häufig übersehen, dass auch bei als Marke registrierten Gattungsbegriffen der Schutzumfang dieser sehr beschränkt ist, denn der Gesetzgeber sieht ein erhebliches Freihaltebedürfnis für Gattungsbegriffe aller Art. Dies wird auch bei dem vom Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) entschiedenen Fall der Markenanmeldung hotel.de deutlich (Az.: R 631/2006-4). Die Bestandteile "Hotel" und die Top-Level-Domain "de" seien rein beschreibend und damit für entsprechende Internetdienstleistungen schutzunfähig. [...]

von |Dienstag, 6. Februar 2007|2007, Domainrecht, Markenrecht|

Domainrecht BGH: Domainregistrierung durch Vertreter zulässig

Internet World Business, 04-2007, Seite 8 Mit Urteil vom 08.02.2007 hat der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 59/04) die grundsätzliche Frage entschieden, ob der Inhaber eines bürgerlichen Namens (hier: Grundke) einen Anspruch gegen den als Domaininhaber Eingetragenen hat, wenn dieser die Eintragung als Vertreter eines Auftraggebers vorgenommen hat. Zwar stellte der BGH klar, dass grundsätzlich die Registrierung eines fremden Namens einen unbefugten Namensgebrauch darstelle. Dies gelte jedoch nicht, wenn der Domainname im Auftrag eines Namensträgers reserviert worden ist. Voraussetzung sei, dass andere Namensträger die Domainregistrierung für Dritte "zuverlässig und einfach überprüfen können" müssen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn unter dem [...]

von |Samstag, 6. Januar 2007|2007, Domainrecht|

EU-Domains – Sunrise, Landrush und nun ADR?

Das „Windhund-Prinzip“ gilt auch im ADR-Verfahren Nachdem die beiden Sunrise-Perioden, in denen insbesondere Markeninhaber EU-Domains anmelden konnten, verstrichen sind und auch die sogenannte Landrush-Periode am 07.04.2006 eingesetzt hat, stehen viele Unternehmen vor der Frage, ob sie gegen die Domainregistrierung ihrer Marke oder ihres Unternehmenskennzeichens durch einen anderen vorgehen sollen. Für ein Vorgehen ist zunächst zu prüfen, ob das Unternehmen nur die Unterlassung der Benutzung des Domainnamens oder dessen Übertragung wünscht und wo sich der Gegner befindet. Gegner in Deutschland Auf Grund der Stellungnahmefrist des Beschwerdegegners im Alternative-Dispute-Resolution-Verfahren (alternatives Streitbeilegungsverfahren, kurz ADR) von 30 Tagen bietet nach diesseitiger Ansicht [...]

von |Freitag, 6. Oktober 2006|2006, Domainrecht|

Domainrecht: Namensrecht vor Pseudonym

Internet World Business, 19-2006, Seite 10 Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21.08.2006 die Annahme einer Verfassungsbeschwerde wegen des Unterlassungsurteils des Bundesgerichtshofs zur Domain maxem.de abgelehnt (Az.: I BvR 2047/03). Um die Domain stritten sich der Rechtsanwalt Werner Maxem und der Besitzer einer Domain, der "Maxem" als Pseudonym im Internet benutzt. Der Bundesgerichtshof hatte dem Anwalt ein Anrecht auf die Domain zugesprochen, wogegen nach Ansicht des BVG keine verfassungsmäßigen Bedenken bestehen. Der von dem Bundesgerichtshof aus dem einfachen Recht abgeleitete Vorrang des bürgerlichen Namens sei angesichts von dessen Bedeutung für die Bezeichnung der Person als Entscheidungsregel "verfassungsrechtlich jedenfalls dann nicht [...]

von |Freitag, 6. Oktober 2006|2006, Domainrecht|

Beiträge zum Domain-Recht

EU-Domains - Sunrise, Landrush und nun ADR? Domain-Hiding kann vor Gericht nicht überzeugen, internet WOLRD 08/05, S. 17. Domain: Besitz klar regeln (zugleich zu OLG Celle Az.: 13 U 213/03), Internetworld 9/04, S. 21  - extern via GMX Domain-Recht (5:31 min - 4,07MB) Das WIPO-Verfahren in der Praxis, Internetworld 07/03, S. 18 Domains als Kritikträger, Internetworld 6/03, S. 18 ISPs haften als Mitstörer, Internetworld 04/03, S.20 Die Branche entscheidet, Internetworld 03/03, S. 43; Anmerkung zum Urteil des Hanseatischen OLG pizzaconncetion.de demnächst hier Worauf Sie beim Kauf oder Verkauf einer Domain achten sollten; Internetworld 8/02, S. 72 Domaingrabbing-Fälle in der praktischen Verfolgung - [...]

von |Freitag, 6. Oktober 2006|2005, Domainrecht, itkanzlei|

„Last Minute“ muss nichts mit Reisen zu tun haben

Internet World Business, 15/06, S. 5 Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit .eu-Domains führt das ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) zu einer Klärung. Jetzt ging die Inhaberin der deutschen Wortmarke "Last Minute" gegen den Inhaber der Domain lastminute.eu vor. Sie begründete das Vorgehen insbesondere damit, dass die Eintragung der Marke des Beschwerdegegners erst am 29.09.2005 und damit in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu den Sunrise-Verfahren erfolgt sei. Da der Domain-Inhaber ein Café in Wuppertal betreibe, sei die Anmeldung der Marke für "Farben, Firnisse oder Lacke" zudem bösgläubig. Das Schiedsgericht verneinte indes einen Übertragungsanspruch und begründete dies zum einen damit, dass zwischen den sich [...]

von |Sonntag, 6. August 2006|2006, Domainrecht|

First come, first served – auch bei .eu-Domains

Nachdem nun die zwei Registrierungsperioden Sunrise I und II abgeschlossen sind sowie die für jedermann zugängliche Landrush-Periode gestartet ist, treten für eine Vielzahl von Domain-Registrierungen Streitigkeiten auf, die außergerichtlich nach dem Alternative-Dispute-Resolution-Verfahren (ADR) entschieden werden müssen. In der ersten veröffentlichten Entscheidung im ADR-Verfahren für .eu-Domains überhaupt (Decision No. 00035) entschied das angerufene Panel, dass die Rechtmäßigkeit der Registrierung einer .eu-Domain in der Sunrise-Period, die sich auf Markenrecht stützt, nach den ADR-Regeln danach zu beurteilen ist, ob zum Zeitpunkt der Registrierung das Markenrecht rechtswirksam bestand. Es sei dagegen nicht Aufgabe des ADR-Verfahrens, die Priorität der jeweiligen Markenrechte hierfür heranzuziehen. Im Moment [...]

von |Mittwoch, 12. Juli 2006|2006, Domainrecht|

Tippfehler-Domains auch international geschützt

Internet World Business, 01/06, S. 7 Ein Verfahren bei der WIPO kann effektiv vor Domain-Grabbing schützen Der Begriff Domaingrabbing bedarf – nicht zuletzt aufgrund der schwammigen Begriffsverwendung – der genauen Erklärung: Man versteht darunter das Registrieren geschützter Kennzeichen oder Namen, um entweder Nutzerströme abzufangen oder einen finanziellen Nutzen daraus zu ziehen; wobei die Täter oft ziemlich dreist zu Werke gehen. Nicht darunter fällt dagegen das Sammeln schutzfreier Bezeichnungen. Besonders unverfroren ging ein in Panama ansässiger Grabber vor, der eine Vielzahl von Domains der Marke Polo Ralph Lauren als so genannte "Tippfehler-Domain" registrierte, also beispielsweise rlphlauren.com oder poloralflauren.com. Offensichtlich sollte hier [...]

von |Mittwoch, 12. Juli 2006|2006, Domainrecht, Internet-/Onlinerecht|

guenstig.de nicht besser als günstig.de

Internet World Business, 13/06, S. 12 Das Landgericht Frankenthal hatte über die Verwendung der Domain günstig.de durch die verklagte Firma Amazon zu entscheiden. Zwar wurde zugunsten der Klägerin die Wort-/Bildmarke "guenstig.de" eingetragen, grundsätzlich gilt aber bei der Feststellung des Gesamteindrucks von Wort-/Bildmarken regelmäßig der Erfahrungssatz, dass der Wortbestandteil den Gesamteindruck prägt. Dies setzt jedoch die Feststellung voraus, dass dem Wortbestandteil auch Schutzfähigkeit zukommt. Aufgrund des rein beschreibenden Charakters des Begriffes "günstig" versagten die Richter aus der Marke wie auch aus dem Unternehmenskennzeichen daher den entsprechenden isolierten Schutz für den Textbestandteil (LG Frankenthal, Az.: 2HK O 55/05). Davon nicht betroffen ist [...]

von |Dienstag, 6. Juni 2006|2006, Domainrecht|

Verkaufsaufangebot für generische Umlaut-Domains

Internet World Business, 07/06, S. 14 Das OLG Dresden (Az.: 14 U 2293/05) bestätigte am 07.03.2006 durch ein so genanntes "Tischurteil", also unmittelbar in der mündlichen Berufungsverhandlung, das Urteil des LG Leipzig in der Sache "kettenzüge.de". Der Senat sah wegen der Domain kettenzüge.de weder kennzeichenrechtliche noch wettbewerbsrechtliche oder gar deliktsrechtliche Ansprüche auf Löschung der IDN-Domain seitens des Inhabers der Domain kettenzüge.de begründet. Auch ein so genanntes "Domain-Grabbing", scheide aus, da hierfür insbesondere eine Zwangslage des Anspruchstellers erforderlich sei. Bereits aufgrund des beschreibenden Charakters der Domain sei diese gerade nicht gegeben, da weder ein Kennzeichenrecht beeinträchtigt würde, noch die Beklagte sich [...]

von |Donnerstag, 6. April 2006|2006, Domainrecht|