Domainrecht

Kein Anspruch auf Domain fliesen24.de – Landgericht Hamburg gibt Klage keine Erfolgsaussichten

Kein Anspruch auf Domain fliesen24.de

von |Dienstag, 6. September 2011|2011, Domainrecht, Internet-/Onlinerecht, IT-Recht|

LG Frankfurt: Admin-C haftet für Registrierung der Domain eines bekannten und berühmten Unternehmens

Landgericht Frankfurt: Admin-C haftet für Registrierung der Domain eines bekannten und berühmten Unternehmens

von |Mittwoch, 15. Dezember 2010|2010, Domainrecht, Internet-/Onlinerecht, IT-Recht|

Prozess um Domain rheingau.de geht in die nächste Runde

Kein Anspruch auf Domain rheingau.de - Zweckverband Rheingau unterliegt vor Landgericht Frankfurt a.M. und geht in Berufung

von |Dienstag, 9. November 2010|2010, Domainrecht, Internet-/Onlinerecht, IT-Recht|

Kein Anspruch auf Domain rheingau.de – Zweckverband Rheingau unterliegt vor Landgericht Frankfurt a.M.

Kein Anspruch auf Domain rheingau.de - Zweckverband Rheingau unterliegt vor Landgericht Frankfurt a.M.

von |Freitag, 29. Oktober 2010|2010, Domainrecht, Internet-/Onlinerecht|

Kein Anspruch auf Domain rheingau.de – Zweckverband Rheingau unterliegt vor Landgericht Frankfurt a.M.

Kein Anspruch auf Domain rheingau.de - Zweckverband Rheingau unterliegt vor Landgericht Frankfurt a.M.

von |Montag, 4. Oktober 2010|2010, Domainrecht, Internet-/Onlinerecht|

rheingau.de ist generische Domain

Rheingau generische Domain, BGH Mitwohnzentrale.de

von |Sonntag, 22. August 2010|2010, Domainrecht|

Urteile und Entscheidungen zum Domain-Recht:

UDRP-Verfahren / WIPO Die Forderung von $ 50.000 für eine Domain-Übertragung indiziert, dass deren Wert nur wegen der Assoziation mit einer Marke entstanden ist. Die Nutzung eines Pseudonyms, um die wahre Identität zu verschleiern, ist ein Hinweis auf das Vorliegen von bad faith. WIPO Arbitration and Mediation Center - Case No. D2009-1329 UDRP-Verfahren / WIPO Das Angebot eines Domainverkaufs spricht für bad faith, wenn es an Beweisen fehlt, die eine Nutzung nach Treu und Glauben (bona fide) belegen. Der Zusatz “.com.au” bei einer Domain ist für die Frage der Verwechslungsgefahr irrelevant. WIPO Arbitration and Mediation Center - Case No. DAU2009-0005 [...]

von |Freitag, 27. März 2009|2009, Domainrecht|

Domainrecht: Domainregistrierung begründet noch keine Erstbegehungsgefahr

Registrieren, mehr nicht - Eine Domainregistrierung begründet noch keine Erstbegehungsgefahr Internet World Business, 20-2008, Seite 12 Ab wann ist die Verwendung einer markenrechtlich geschützten Zeichenkette ein Verstoß gegen Markenrechte? Schon wenn man diese Domain registrieren lässt? Oder erst, wenn man sie konkret einsetzt, um damit auf ein Online-Angebot zu verweisen? Dazu liegt jetzt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vor. Der BGH wies eine Klage der Metro AG wegen der Registrierung insbesondere der Domain "Metrosex.de" mit der Begründung ab, dass eine Registrierung "noch keine Benutzung dieser Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr und damit auch keine Verletzung eines mit dieser Bezeichnung identischen oder [...]

von |Dienstag, 12. Februar 2008|2008, Domainrecht|

Domainrecht: Bei Domainregistrierung vor Kennzeichenrecht ist Interessenabwägung erforderlich

Internet World Business, 23-2008, Seite 10 Die Regeln der deutschen Domain-Registry Denic für die Registrierung von Domains bergen immer wieder Konfliktpotenzial bezüglich des Kennzeichen- und Markenrechts. Schließlich laufen die Prozesse der Domainregistrierung und der Eintragung einer Marke komplett unabhängig voneinander ab. Wer eine Domain besitzt, dem müssen nicht unbedingt die dazugehörigen Markenrechte gehören – und umgekehrt. Unlängst hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage zu befassen, ob der Inhaber der im Jahr 2000 registrierten Domain Afilias.de wegen Verletzung eines erst danach entstandenen Kennzeichenrechts in Anspruch genommen werden kann (Urteil vom 24. April 2008, Az.: I ZR 159/05). Klägerin war [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Domainrecht|

Domainrecht: Wann haftet der Admin-C?

Die Rolle des administrativen Ansprechpartners für eine Domain ist unklar, Internet World Business, 08-2007, Seite 8 Der Inhaber einer .de-Domain muss keine natürliche Person sein, sie kann auch einer Firma gehören. In der Whois-Datenbank der Denic werden ein technischer (Tech-C) und ein administrativer Ansprechpartner (Admin-C) aufgeführt. Letzterer ist der Bevollmächtigte für alle administrativen Vorgänge rund um die Domain – und Anlaufpunkt für rechtliche Streitigkeiten. Bei Unternehmen muss der Admin-C nicht gleich der Inhaber sein, oft ist er nur der IT-Leiter. Ausländische Unternehmen, die eine .de-Domain registrieren wollen, benötigen hierzu eine Person mit ladungsfähiger Adresse in Deutschland. Der Admin-C ist also der [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2007, Domainrecht|