2007

Gutschein bleibt gut – Eine zu starke Verkürzung der Gültigkeitsdauer ist nicht erlaubt

Wer einen Gutschein von Amazon erhält, muss sich mit dem Einlösen beeilen, dies stand zumindest bisher in den AGB des Onlinehändlers: Die Gültigkeitsdauer betrug demnach maximal ein Jahr, danach konnten auch Restguthaben nicht mehr eingelöst werden. Allerdings kassierten die Richter des Landgerichts München I diese Regelung als unwirksam, da die Verkürzung der Verjährung von drei Jahren auf ein Jahr durch AGB erheblich vom gesetzlichen Leitbild abweiche, sodass diese Benachteiligung zur Unwirksamkeit führe. Seit 2002 beträgt die Regel-Gültigkeitsdauer von Gutscheinen drei Jahre, vorher waren es 30 (!) Jahre. Dem Argument von Amazon, dass eine lange Verwaltung von Gutscheinkonten und die damit [...]

von |Dienstag, 12. Februar 2008|2007, Internet-/Onlinerecht|

Irreführende Werbung kann strafbar sein

Internet World Business, 19-2007, Seite 12 Das Amtsgericht Königstein/Ts. verurteilte den Anbieter eines Schlüsseldienstes wegen vorsätzlicher irreführender Werbung zu einer Geldstrafe, weil dieser wahrheitswidrig in regionalen Branchenverzeichnissen vorgespiegelt hatte, er sei in der betreffenden Region auch präsent (Az.: 7400 Js 205867/02 WI). Die wenigsten wissen, dass man wegen irreführender Werbung nicht nur zivilrechtlich in Anspruch genommen, sondern auch bestraft werden kann, wenn diese durch unwahre Angaben den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorruft und in öffentlichen Bekanntmachungen für einen größeren Kreis von Personen bestimmt ist (§ 16 UWG). Für eine solche Vorsatztat genügt es, wenn der Anbieter in der Absicht [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2007, Internet-/Onlinerecht, Strafrecht, Wettbewerbsrecht|

Markenverletzung durch Google-Adwords

Internet World Business, 12-2007, Seite 12 Das Landgericht Köln entschied im Lichte der BGH-Rechtsprechung zur Unzulässigkeit fremder Kennzeichen als Meta-Tags, dass auch deren Verwendung als Keywords im Rahmen des Google-Adwords-Advertisings Markenrechte verletzen kann (Az.: 81 O 174/06). Im konkreten Fall nutzte ein Konkurrent die Marke eines Mitbewerbers, um bei Eingabe dieses Kennzeichens in der Suchmaschine Google als Anzeige dort aufgeführt zu werden. Im Unterschied zum Sachverhalt der Meta-Tag-Entscheidung des BGH, bei der sich das fremde Kennzeichen zumindest im HTML-Code befindet, dient es hier nur als Anweisung an einen Dritten zur Platzierung der Anzeige. Die Kölner Richter begründeten die Verurteilung damit, [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2007, Markenrecht|

Prüf- und Handlungspflichten für Forenbetreiber

Internet World Business, 20-2007, Seite 10 Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Forenbetreiber für die rechtswidrige Zugänglichmachung eines Fotos durch einen Dritten als Mitstörer verantwortlich sein kann (Az.: 308 O 245/07). Die Richter stellten fest, dass die "Ermöglichung der öffentlichen Zugänglichmachung von Fotografien über ein Internetforum durch Dritte (É) die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit birgt, dass von den Dritten solche Rechtsverletzungen begangen werden. Das löst Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen". Praxistipp: Mit Blick auf die neue BGH-Rechtsprechung zum Angebot von Rolex-Imitaten bei Ebay (Az.: I ZR 35/04) hat es das Gericht am [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2007, Internet-/Onlinerecht, Medienrecht|

Auch Unternehmen genießen Schutz vor Schmähkritik

Internet World Business, 07-2007, Seite 10 Nicht alles, was in einem Blog oder Webforum an kritischen Bemerkungen veröffentlicht wird, ist automatisch als Meinungsäußerung geschützt. Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte eine Unterlassungsverfügung, mit der sich ein Unternehmen gegen die Äußerung der Vorwürfe "Lüge", "Täuschung", "Vertuschung" und "Korruption" wehrte (Az.: 7 U 52/06). Das Gericht stellte fest, dass es sich hierbei um Tatsachenbehauptungen handelt, "da sie auf ihre Richtigkeit hin objektiv, das heißt mit Mitteln der Beweiserhebung, überprüfbar" sind. Im Übrigen gelten solche Tatsachenbehauptungen solange als unwahr wie nicht deren Wahrheitsgehalt nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wurde. Darüber hinaus sei ein Unternehmen selbst bei [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2007, Medienrecht|

Urheberrecht: Werbung in illegalen Tauschbörsen verboten

Internet World Business, 23-2007, Seite 10 Das Landgericht Frankfurt (Az.: 3-08 O 143/07) untersagte dem Telekommunikationsdienstleister Arcor die Werbung auf einer Internet-Tauschbörse wegen unlauteren Wettbewerbs. Damit entschied erstmals ein deutsches Gericht, dass die Ausnutzung der Popularität eines illegalen Portals zur Schaltung eigener Werbung – ohne dass die Werbung selbst rechtswidrig ist – als wettbewerbswidrig einzustufen ist. Praxistipp: Für Anbieter stellt sich bei ihrem Werbeengagement auf Basis des Urteils die Frage, ob sie den Vorteil der hohen Publizität und gegebenenfalls niedrigen Werbepreise dem Risiko von Unterlassungsansprüchen entgegenstellen möchten. Zwar dürfte das Urteil nur insoweit übertragbar sein, als es sich [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2007, Urheberrecht|

Wer mit Resultaten von Produkttests wirbt, muss Rahmenbedingungen beachten

Internet World Business, 11-2007, Seite 10 Die Bedeutung von Testergebnissen für den Absatz von Markenprodukten darf nicht unterschätzt werden. Bereits vor Jahren ermittelte beispielsweise die Stiftung Warentest in Berlin, dass 75 Prozent aller Produkte, die von den Warentestern mit "befriedigend" oder schlechter bewertet wurden, innerhalb eines Jahres entweder vom Markt genommen oder vom Hersteller deutlich modifiziert wurden. Und eine Auszeichnung wie "Europas Digitalkamera des Jahres" kann – so sehen es Branchen-Insider – den Absatz des solchermaßen gekürten Geräts um bis zu 60 Prozent nach oben treiben. Allerdings müssen bei der Verwendung von Testergebnissen zu Werbezwecken einige Dinge beachtet werden, sonst [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2007, Internet-/Onlinerecht|

Domainrecht: Wann haftet der Admin-C?

Die Rolle des administrativen Ansprechpartners für eine Domain ist unklar, Internet World Business, 08-2007, Seite 8 Der Inhaber einer .de-Domain muss keine natürliche Person sein, sie kann auch einer Firma gehören. In der Whois-Datenbank der Denic werden ein technischer (Tech-C) und ein administrativer Ansprechpartner (Admin-C) aufgeführt. Letzterer ist der Bevollmächtigte für alle administrativen Vorgänge rund um die Domain – und Anlaufpunkt für rechtliche Streitigkeiten. Bei Unternehmen muss der Admin-C nicht gleich der Inhaber sein, oft ist er nur der IT-Leiter. Ausländische Unternehmen, die eine .de-Domain registrieren wollen, benötigen hierzu eine Person mit ladungsfähiger Adresse in Deutschland. Der Admin-C ist also der [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2007, Domainrecht|

Gewerblich oder nicht bei Ebay

Internet World Business 09-2007, Seite 11 Das OLG Frankfurt entschied, dass auch der Verkauf aus einer privaten Stempelsammlung als gewerbliche Tätigkeit einzustufen sei (Az.: 6 W 27/07), da der Verkäufer im entschiedenen Fall 484 (bewertete) Geschäfte innerhalb eines Jahres ausübte. Diese setzt ein selbstständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus (BGH, Az.: VIII ZR 173/05), wobei eine Gewinnerzielungsabsicht nicht notwendig erforderlich ist. Auch wenn der Verkauf nur aus einer privaten Sammlung erfolgte, sahen die Richter in der Planung des Verkaufs von weit über 100.000 postgeschichtlichen Belegen die Voraussetzungen einer gewerblichen Tätigkeit als erfüllt [...]

von |Samstag, 6. Oktober 2007|2007, Internet-/Onlinerecht|

Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails

Internet World Business, 18-2007, Seite 10 Seit Einführung des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sind Gewerbetreibende zur Nennung bestimmter Angaben in Handelsbriefen verpflichtet – dazu gehören auch geschäftliche E-Mails. Ungeklärt ist derzeit die Frage, ob das Fehlen solcher Angaben in einer geschäftlichen E-Mail einen Wettbewerbsverstoß darstellt, der abgemahnt werden kann. Für den "Offline-Bereich" entschied nun das OLG Brandenburg (Az.: 6 U 12/07), dass bei einem Gewerbetreibenden, der den Firmennamen sowie die Anschrift und Telefonnummer angegeben hat, das Fehlen des Inhabers mit Vor- und Zunamen keinen Wettbewerbsverstoß darstellt, da der Inhaber der Firma dadurch keinen Wettbewerbsvorteil [...]

von |Donnerstag, 6. September 2007|2007, Internet-/Onlinerecht|