2007

Surfen am Arbeitsplatz – Fristlose Kündigung selbst bei exzessiver privater Nutzung nicht möglich

Internet World Business, 18-2007, Seite 10 Die Nutzung geschäftlicher Systeme für private Zwecke ist – auch bei Unternehmen aus der Onlinebranche – immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun, dass auch im Falle exzessiver Internetnutzung als schwere Vertragspflichtverletzung ein Arbeitgeber ohne Abmahnung das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht kündigen kann (Az.: 2 AZR 200/06). Im konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage angestrengt. Bei der Überprüfung des PC des Arbeitnehmers sicherte der Arbeitgeber eine Reihe von Bild- und Videodateien mit erotischem Inhalt. Über die History-Funktion des Browsers wurde festgestellt, dass von diesem PC Erotikseiten abgerufen wurden [...]

von |Donnerstag, 6. September 2007|2007, Arbeitsrecht, Internet-/Onlinerecht|

Vorsicht bei Verleih von Ebay-Account

Internet World Business, 17-2007, Seite 8 Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte den Inhaber eines Ebay-Accounts wegen Verstoß gegen Informationspflichten im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht (Az.: 2 W 71/06). Dieser hatte sich mit dem Hinweis verteidigt, er habe seinen Account einer anderen Person zur Verfügung gestellt und sei somit für die begangenen Verstöße nicht verantwortlich. Die Richter bezogen sich in ihrer Urteilsbegründung auf Paragraf 1004 BGB und schrieben, dass auch derjenige als Störer haftet, "der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an einem Wettbewerbsverstoß (...) in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung [...]

von |Donnerstag, 6. September 2007|2007, Internet-/Onlinerecht|

Hinsendekosten müssen erstattet werden

Internet World Business, 25-2007, Seite 10 Das OLG Karlsruhe verurteilte den Versandhändler Heine im Zuge einer Musterklage des Verbraucherverbandes NRW, es zu unterlassen, bei Fernabsatzgeschäften nach Ausübung des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts (§§ 355, 356 BGB) die Kosten für die Hinsendung der Waren (Versandkostenpauschale) zu verlangen oder bei bereits erfolgter Zahlung durch den Verbraucher nicht zu erstatten (Az.: 15 U 226/06). Im konkreten Fall ging es um die bis dahin wenig behandelte Frage, wer im Falle des Widerrufs nicht nur die Rücksendekosten, sondern auch die Hinsendekosten zu tragen hat. Anders als bei den spezifischen Regelungen der §§ 355 ff. BGB, die [...]

von |Donnerstag, 6. September 2007|2007, Internet-/Onlinerecht|

Investitionsschutz: So sichern Sie sich über einen Vertrag bei Softwareprojekten richtig ab

Internet World Business, 15/07, S. 27 Checkliste: Investitionssicherung durch Sicherstellung von Qualität und Performance Neben üblichen Klauseln sollten Ausstiegsrechte bei (wiederholtem) Nichterreichen des Projektziels festgelegt werden (ggf. zusätzlich Sanktionen wie Vertragsstrafen etc.) Hotline (Supportzeit [Feiertags, Notdienst], zum Beispiel ergänzend: Abhebezeit, First Time Solution Rate) Support: Reaktions- und Fehlerbehebungszeiten nach Fehlerschwere (remote/onsite) Pflege: was ist genau ist zu liefern, Updates, Upgrade, Anpassung an gesetzliche und regulative Änderungen Sind Individualänderungen an der Software erfasst oder müssen diese (kostenträchtig) nachgepflegt werden Quellcode-Hinterlegung (Escrow): Definition und Insolvenzabsicherung der Herausgabefälle bei wichtigem Grund, schwerwiegende SLA-Verletzung, Behandlung der End-of-Life-Problematik, unangemessene kommerzielle Bedingungen im Kontext [...]

von |Montag, 6. August 2007|2007, EDV-/Vertragsrecht, Top-Themen|

Wettbewerbssrecht: „Cold Calling“ bleibt wettbewerbswidrig

Internet World Business, 21-2007, Seite 12 Der Bundesgerichtshof verurteilte den Betreiber einer Internet-Suchmaschine wegen unaufgeforderten Anrufens eines Unternehmens, das sich kostenlos eingetragen hatte. Der Anbieter versuchte das Unternehmen durch einen unaufgeforderten Telefonanruf dazu zu veranlassen, den kostenlosen Eintrag in der Suchmaschine zu einem erweiterten, aber entgeltlichen Eintrag umzuwandeln. Die Richter werteten dies im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung als unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, da der Anbieter wegen des bereits vorhandenen Suchmaschineneintrags nicht davon ausgehen durfte, dass das Unternehmen mit dem Anruf einverstanden sei (Az.: I ZR 88/05). Praxistipp: Schon länger war allgemein [...]

von |Montag, 6. August 2007|2007, Wettbewerbsrecht|

Formfehler: Kündigung per SMS ist unwirksam

Internet World Business, 22-2007, Seite 12 Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied, dass die Kündigung eines Arbeitsvertrags per SMS unwirksam ist, da es an der erforderlichen Schriftform fehlt (Az.: 10 Sa 512/07). Die Richter sahen in der Übermittlung per SMS einen Verstoß gegen das gesetzliche Schriftformerfordernis nach § 623 BGB, der ausdrücklich regelt, dass die elektronische Form ausgeschlossen ist. Praxistipp: Diese wenig überraschende Entscheidung gibt indes auch Anlass darauf hinzuweisen, dass es bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel insbesondere bei E-Mails immer der Prüfung bedarf, ob eine besondere Form zu wahren ist. Sonst kommt es zu Formfehlern, welche leicht dazu führen [...]

von |Montag, 6. August 2007|2007, Arbeitsrecht, Internet-/Onlinerecht|

Widerrufsrecht und kein Ende

Internet World Business, 24-2007, Seite 10 Durch eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen verunsichert, bemühen sich Online-Anbieter eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung bereitzustellen. Einige Gerichte hatten bereits entschieden, dass selbst die Verwendung des Mustertextes gemäß Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV rechtswidrig und damit wettbewerbswidrig sein kann (OLG Hamm, Az.: 4 W 1/07; KG Berlin, Az.: 5 W 295/05; LG Köln, Az.: 31 O 13/07). Demgegenüber entschieden andere Gerichte (LG Münster, Az.: 24 O 96/06; LG Flensburg, Az.: 6 O 107/06), dass bei Einhalten der Musterbelehrung kein Wettbewerbsverstoß festzustellen sei. Jetzt hatte sich das OLG Hamburg (Az.: 5 W 129/07) mit [...]

von |Freitag, 6. Juli 2007|2007, Internet-/Onlinerecht|

10.000 Euro Streitwert bei Spam

Internet World Business, 08-2007, Seite 8 Das Oberlandesgericht Koblenz entschied jüngst, dass der Streitwert bei einer gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen wegen der unaufgeforderten Zusendung werblicher E-Mails 10.000 Euro beträgt (Az.: 15 W 590/06). Bekanntlich berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren aus dem Streitwert, sodass hieraus nicht unerhebliche Kostenrisiken für den Spammer im Raum stehen. Die Koblenzer Richter begründeten die Angemessenheit des Streitwerts insbesondere damit, dass dem Ärgernis der unerwünschten Werbemails "nur durch eine entsprechende Streitwertfestsetzung angemessen begegnet werden" könne. "Die vereinzelt von den Amtsgerichten vertretene Auffassung, Spam-Mails hätten nur Bagatellcharakter, teilt der Senat nicht." Damit legt erstmals ein Oberlandesgericht die Streitwert-Latte höher. [...]

von |Mittwoch, 6. Juni 2007|2007, Internet-/Onlinerecht|

Dauerbrenner Widerrufsrecht bei Ebay

Internet World Business, 03/07, S. 8 Nachdem das Oberlandesgericht Hamburg und das Kammergericht Berlin – wie berichtet – das 14-tägige Widerrufsrecht als rechtswidrig einstuften und demgegenüber von einem einmonatigen Widerrufsrecht ausgehen, entschied nunmehr das Landgericht Paderborn, dass die Belehrung über ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ausreichend sei. Gegen die insbesondere in der Berliner Entscheidung vertretene Auffassung, wonach die über eine Internetseite kommunizierte Widerrufsbelehrung keine Textform im Sinne des § 126b BGB darstelle, weil es an einer dauerhaften Wiedergabe der Schriftzeichen fehle, sah das Paderborner Gericht das Textformerfordernis als erfüllt an. Insbesondere habe der Verbraucher doch die Möglichkeit, die Widerrufsbelehrung zu [...]

von |Donnerstag, 3. Mai 2007|2007, Internet-/Onlinerecht|

Abmahnungen Forenhaftung und Prüfungspflicht

Internet World Business, 15/07, S. 7 Das LG Berlin wies eine Klage wegen behaupteter Beleidigungen gegen einen Forenbetreiber zurück (Az.: 27 S 2/07). Mit Blick auf die unterschiedliche Rechtsprechung urteilten die Richter, dass eine Haftung als Störer die Verletzung von Prüfungspflichten voraussetze: "Die Beurteilung, ob und inwieweit eine Prüfung zuzumuten war oder ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles." In dem Fall, um den es hier geht, verneinte das Gericht bei einem großen Forum eine stetige Überprüfungspflicht (so auch BGH – I ZR 304/01). Diese sei nur zumutbar, wenn der Betroffene im Wege der Abmahnung in Bezug auf [...]

von |Dienstag, 3. April 2007|2007, Abmahnungen|