Vorsicht bei Verleih von Ebay-Account
Internet World Business, 17-2007, Seite 8 Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte den Inhaber eines Ebay-Accounts wegen Verstoß gegen Informationspflichten im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht (Az.: 2 W 71/06). Dieser hatte sich mit dem Hinweis verteidigt, er habe seinen Account einer anderen Person zur Verfügung gestellt und sei somit für die begangenen Verstöße nicht verantwortlich. Die Richter bezogen sich in ihrer Urteilsbegründung auf Paragraf 1004 BGB und schrieben, dass auch derjenige als Störer haftet, "der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an einem Wettbewerbsverstoß (...) in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung [...]
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