LG Frankfurt – fetenplaner II (Az.: 2/3 O 341/03)
MMR 2006, S. 114

  1. Verpflichtet sich ein Unternehmen im Rahmen eines Prozessvergleichs, der Gläubigerin auf eigene Kosten Domains innerhalb einer Frist zu übertragen, reicht die Erklärung, wonach die Domains übertragen werden können, nicht aus.
  2. Geschuldet wird – vergleichbar mit einem Vertrag zwischen Service-Provider und Kunden – die tatsächliche Registrierung, nicht das bloße Bemühen darum.
  3. Auf ein Verschulden für die Nichterfüllung kommt es nicht an, da die vertragliche Verpflichtung maßgeblich ist.

Beschluss als PDF zum Download