Dialer-Urteil: Kein Zahlungsanspruch
internet WORLD, 06/2004, S. 19 Die Entscheidung Mit Urteil vom 5.3.2004, das bisher nur als Pressemitteilung veröffentlicht wurde, judizierte der Bundesgerichtshof, dass ein Telefonnetzbetreiber keinen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Verbindungskosten hat, wenn sich ein Dialer heimlich installiert und Internetverbindungen über eine 0190- oder 0900-Mehrwertdiensterufnummer herstellt (Az.: III ZR 96/03). Im konkreten Fall verlangte ein Telefonnetzbetreiber die Zahlung von rund € 9.000,- für Verbindungen zwischen Mai und August 2000 zu einer bestimmten 0190-Nummer. Der Dialer hatte unbemerkt die Standardeinstellungen für Verbindungen zum Internet verändert. Urteilsanalyse und Praxistipp Der III. Zivilsenat urteilte, dass das Risiko eines Missbrauchs [...]

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