Domain-Hiding kann vor Gericht nicht überzeugen
Internet World Business, 08/05, S. 17 Auch wer die Verantwortlichkeiten für seinen Web-Auftritt durchaus geschickt zu verschleiern versucht, kann Schiffbruch erleiden. Das Hanseatische Oberlandesgericht verurteilte den in einem Impressum genannten Verantwortlichen einer Website wegen der Versendung einer Werbe-E-Mail für eine Erotikseite. Das Impressum war durch eine verdeckte Weiterleitung über die in der Mail angegebene Adresse zugänglich – so genanntes Domain- Hiding. Das Gericht stellte trotz dieses Verschleierungsmanövers nicht auf den Inhaber der verdeckten Domain ab, sondern sah die Verantwortlichkeit bei dem im Impressum genannten Unternehmen (Hanseatisches OLG – Az.: 5 U 194/03). Urteilsanalyse Der auf den ersten Blick [...]

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