BGH-Urteil: Die meisten Landkarten im Netz sind urheberrechtlich geschützt
Internet World Business, 03/06, S. 11 Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass selbst die in einem digitalen Datenbestand verkörperte Vorstufe für einen Stadtplan ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk darstellen kann. Kartographische Gestaltungen könnten selbst dann, wenn sie in der Gesamtkonzeption (insbesondere bei der Gestaltung des Kartenbildes) keine schöpferischen Züge aufweisen (wie zum Beispiel bei der Erarbeitung eines einzelnen topographischen Kartenblatts nach einem vorbekannten Muster), urheberrechtlich schutzfähig sein (Az.: I ZR 227/02). Urteilsanalyse Der für Urhebersachen zuständige erste Zivilsenat hat damit entschieden, dass die Anforderungen an die schöpferische Eigentümlichkeit bei kartographischen Gestaltungen gering sind. Auch bei einer Bindung [...]

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