Eigener Server, eigenes Risiko – Mangelnde IT-Sicherheit kann für den Geschäftsführer auch Haftungsfolgen haben
Internet World Business, 07/06, S. 14 Das Amtsgericht Gelnhausen verurteilte einen Anbieter von Webhosting-Dienstleistungen, auf dessen Server es durch so genannte Distributed-Denial-of-Service-Attacken (DDOS) zu erhöhtem Traffic kam. Die Klägerin, die dem beklagten Webhoster für dessen Server eine Internet-Verbindung zur Verfügung stellte und nach Datenvolumen abrechnete, verklagte diesen auf Zahlung der durch den DDOS-Angriff verursachten Mehrkosten für den Datentransfer von zusätzlichen 57 Gigabyte. Das Gericht stellte zutreffend fest, dass der Server im Risikobereich des beklagten Webhosting-Anbieters liegt. Es sei seine Aufgabe, den erhöhten Datentransfer zu unterbinden und die Attacken zu stoppen. Im Übrigen könne er auch Rückgriff auf die Verursacher der [...]

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