Urheberrecht: Das OLG Köln klärt, wann virtuelle Videorekorder im Web zulässig sind
Internet World Business 20-2006, Seite 10 Das Geschäftsmodell klingt spannend, die Technik dahinter wirkt kühn: Verschiedene Unternehmen im Netz bieten sogenannte "Personal Video Recorder" (PVR) an. Sie arbeiten im Prinzip wie ein Videorekorder zu Hause im TV-Rack: Der Nutzer gibt ein, welche Sendung auf welchem Kanal er sehen möchte und kurze Zeit nach der Ausstrahlung kann er das gewünschte Programm auf seinem PC als Video-Stream anschauen. Einen angenehmen Nebeneffekt hat die Sache auch: Lästige Werbeblöcke lassen sich elegant überspringen. Man kann davon ausgehen, dass es vor allem diese Möglichkeit ist, die den privaten, auf Werbeeeinahmen angewiesenen TV-Sendern ein Dorn im [...]

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