2008

Internationale Zuständigkeit und passive Websites

Internet World Business, 24-2008, Seite 10 Der BGH hatte sich mit der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte hinsichtlich einer Klage gegen einen griechischen Anwalt zu befassen (Az.: III ZR 71/08). Der Kläger machte vor einem deutschen Gericht Schadensersatz mit der Begründung geltend, der Anwalt sei mit seinen Kontaktdaten auf deutschsprachigen Webseiten aufgeführt. Eine eigene Website unterhielt der Anwalt indes nicht. Der BGH verneinte die Zuständigkeit deutscher Gerichte, da diese ein Ausrichten einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers erfordert, das neben der gezielten Werbung auch den elektronischen Handel über das Internet erfasst. Die Aufnahme von Kontaktdaten auf Webseiten [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008|

Internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung

Internet World Business, 03-2008, Seite 10 Für Rechtsverstöße auf deutschen Websites gilt normalerweise der sogenannte "fliegende Gerichtsstand", das bedeutet: Man kann an jedem deutschen Gericht Klage einreichen. Doch wie sieht es bei ausländischen Sites aus? Das Oberlandesgericht Köln hatte über die internationale Zuständigkeit bei einer Urheberrechtsverletzung eines britischen Anbieters zu entscheiden. Zwar konnte die Internetseite auch in Deutschland abgerufen werden. Dies genüge, so die Richter, "indes für die Annahme einer Begehung des angenommenen Urheberrechtsverstoßes (auch) in Deutschland als Erfolgsort der Handlung nicht. Nach der Rechtsprechung des BGH ist bei Wettbewerbsverletzungen im Internet der Erfolgsort dann im Inland gelegen, wenn sich [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Urheberrecht|

Telefax im Impressum nicht zwingend

Internet World Business, 06-2008, Seite 12 Das Hanseatische Oberlandesgericht wies ein Unterlassungsbegehren wegen der fehlenden Angabe eines Telefaxanschlusses im Impressum eines Online-Anbieters als unbegründet zurück (Az.: 5 W 77/07). Die Richter vermochten den gesetzlichen Bestimmungen keine Verpflichtung zu entnehmen, dass "der Unternehmer stets auch eine Kommunikation per Telefax als Fernkommunikationsmittel (É) zwingend vorzuhalten" habe. Vielmehr normiere diese Vorschrift das "klare und verständliche Bereitstellen von Information nur entsprechend einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise, ohne dieses vorzugeben". Im Klartext: Man muss keine Faxnummer angeben, wenn andere Kommunikationskanäle zur Verfügung stehen, mit denen der Online-Anbieter unmittelbar erreichbar ist. Praxistipp: Für [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Internet-/Onlinerecht|

Kontaktformular reicht nicht für Impressum

Internet World Business, 08-2008, Seite 10 Das Landgericht Essen entschied mit Urteil vom 19.09.2007, dass die Verwendung eines Kontaktformulars anstelle einer E-Mail-Adresse nicht den Anforderungen an die Impressumspflicht gemäß Paragraf 5 Telemediengesetz (TMG) entspricht (Az.: 44 O 79/07). Die Richter stützten ihre Entscheidung auf die Anforderungen nach Paragraf 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG, da es bei der Verwendung eines Kontaktformulars an der ausdrücklich normierten Aufnahme der Adresse der elektronischen Post fehle, über die eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglicht werden soll. Praxistipp: Websitebetreiber sollten sich das Urteil zu Herzen nehmen. Nicht selten wird anstelle einer E-Mail-Adresse ein Kontaktformular verwendet, [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Internet-/Onlinerecht|

Datenschutzrecht: Opt-out-Erklärung für E-Mail und SMS rechtswidrig

Internet World Business, 20-2008, Seite 12 Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit einer Klausel in Formularen des Kundenbindungssystems "Payback" zu befassen, in der sich Kunden mit ihrer Unterschrift damit einverstanden erklären, Werbung per Post, SMS oder E-Mail zu erhalten (Az.: VIII ZR 348/06). Dieser Klausel unterstellt war ein Feld "Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird". Der BGH sah diese Einwilligungsklausel als unwirksam an, da die erstrebte Datennutzung für Werbung durch E-Mail und SMS den Grundsätzen des Wettbewerbsrechts widerspricht. Demnach ist eine Klausel, die so gestaltet ist, dass "der Kunde tätig werden und ein Kästchen ankreuzen muss, wenn er [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Datenschutzrecht, Internet-/Onlinerecht|

Privatnutzung und Werbung – Wo beginnt „Handeln im geschäftlichen Verkehr“?

Internet World Business, 06-2008, Seite 12 Der Inhaber der Domain Studi.de betrieb seit 1998 eine Informationsseite, auf der er insbesondere Rubriken zu Flugsport, Abitur und Studienveranstaltungen vorhielt. Der Domainname Studi.de ist dem Nachnamen des Domaininhabers entlehnt und wird seit vielen Jahren als dessen Spitzname benutzt. Der Fall Durch Einbindung eines Flash-Objekts des Wetterdienst-Portals Wetter.de wies die Seite neben den Wetterdaten in diesem Flash-Objekt verlinkte Werbung zu Klingeltönen auf. Der Domaininhaber erhielt für die diesbezügliche Werbung keine Vergütung; jedoch wurde ihm damit seitens Wetter.de im Gegenzug ermöglicht, Wetterdaten kostenlos bereitzustellen. Die griffige Domain Studi.de weckte das Interesse eines Käufers. [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Internet-/Onlinerecht|

Wettbewerbsrecht: Streitwert bei Wettbewerbssachen, Haftung von Suchmaschinenbetreibern

Internet World Business, 19-2008, Seite 10 Das OLG Nürnberg hatte jüngst einen Fall zu entscheiden, bei dem es um Suchergebnisse ging, die für die Verletzung eines Persönlichkeitsrechts sprachen (Az.: 3 W 1128/08). Die Richter versagten einem Prozesskostenhilfeantrag und der dahinter stehenden Unterlassungsklage die Erfolgsaussichten, weil auch nach Zugang der Abmahnung mangels klarer Rechtsgutverletzung keine Löschung und Überprüfung zuzumuten sei. Ein Suchmaschinenbetreiber sei vor Abmahnung grundsätzlich nicht Störer einer (behaupteten) Rechtsgutverletzung. Nach Zugang einer Abmahnung erstreckt sich die Prüfpflicht nur auf die Überprüfung der durch die Abmahnung konkret bezeichneten Webseiten. Praxistipp: Soll ein Suchmaschinenbetreiber wegen einer Rechtsgutverletzung, beispielsweise einer Markenrechtsverletzung, in [...]

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Domainrecht: Bei Domainregistrierung vor Kennzeichenrecht ist Interessenabwägung erforderlich

Internet World Business, 23-2008, Seite 10 Die Regeln der deutschen Domain-Registry Denic für die Registrierung von Domains bergen immer wieder Konfliktpotenzial bezüglich des Kennzeichen- und Markenrechts. Schließlich laufen die Prozesse der Domainregistrierung und der Eintragung einer Marke komplett unabhängig voneinander ab. Wer eine Domain besitzt, dem müssen nicht unbedingt die dazugehörigen Markenrechte gehören – und umgekehrt. Unlängst hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage zu befassen, ob der Inhaber der im Jahr 2000 registrierten Domain Afilias.de wegen Verletzung eines erst danach entstandenen Kennzeichenrechts in Anspruch genommen werden kann (Urteil vom 24. April 2008, Az.: I ZR 159/05). Klägerin war [...]

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Internetrecht: Double Opt-in

Internet World Business, 15-2008, Seite 12 Das Amtsgericht Berlin Mitte verurteilte einen Anbieter wegen der Übermittlung von Werbe-E-Mails zur Unterlassung (Az.: 21 C 43/08). Ein unbekannter Dritter hatte die E-Mail-Adresse einer Rechtsanwältin auf den Internetseiten des Anbieters eingetragen, die nun eine werbende E-Mail mit Informationen über die angebotenen Dienstleistungen erhielt. Das Gericht verurteilte den Anbieter als Mitstörer, stellte jedoch fest, dass im Falle eines sogenannten Double-Opt-in-Verfahrens die Rechtslage anders zu beurteilen gewesen wäre. Bei einem Double-Opt-in-Verfahren erhält der Interessent nach seiner Anmeldung eine Begrüßungsnachricht mit der Aufforderung, einen Link anzuklicken. Reagiert der Empfänger nicht, wirkt dies als Ablehnung. Das Gericht [...]

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Internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung

Verfalldatum nach einem Jahr unwirksam, Internet World Business, 04-2008, Seite 12 Auch vor dem Oberlandesgericht München hat Amazon im Streit um die beschränkte Gültigkeitsdauer von Gutscheinen eine Niederlage einstecken müssen. Das OLG München bestätigte das vorinstanzliche Urteil gegen den Internetversender, wonach die Gültigkeitsbeschränkung eines Gutscheins auf ein Jahr unwirksam ist (Az.: 29 U 3193/07). Die Münchner Richter bewerteten diese Beschränkung als doppelte Benachteiligung des Verbrauchers, da der Zeitraum für die Geltendmachung des Anspruchs "auf höchstens ein Drittel des vom gesetzlichen Leitbild Vorgesehen herabgesetzt" wird. Zum anderen würde durch den vollständigen Wegfall des Anspruchs ausgeschlossen, dass mit unverjährten Ansprüchen aufgerechnet werden [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Urheberrecht|