2008

Drittunterwerfungserklärungen bedürfen eines geeigneten Adressaten

Internet World Business, 15-2008, Seite 12 Aufgrund komplizierter Informationspflichten und einer sich ändernden Rechtsprechung kommt es immer wieder zu Rechtsverstößen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen oder unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bei berechtigter Abmahnung durch einen Mitbewerber hat der abgemahnte Webhändler eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie die Kosten der Abmahnung zu tragen. Mahnen gleich mehrere Mitbewerber wegen des identischen Verstoßes ab, hilft das Mittel der sogenannten Drittunterwerfungserklärung, mit der durch Abgabe nur einer Unterwerfungserklärung gegenüber einem einzelnen Abmahner auch gegenüber den anderen Mitbewerbern die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden kann. Hierzu bedarf es allerdings einer Unterwerfungserklärung gegenüber einer Stelle, die geeignet erscheint, den Verletzer [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Wettbewerbsrecht|

Kein Wertersatz für mangelhafte Lieferung

Internet World Business, 10-2008, Seite 10 Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Verkäufer bei Lieferung eines defekten Geräts keinen Wertersatz für die Nutzungszeit bis zum Austausch durch ein vertragsgemäßes Gerät verlangen kann (Az.: C-404/06). Der Europäische Gerichtshof hatte vom BGH die Frage vorgelegt bekommen, ob ein Verbraucher bei der Nutzung eines "Herd-Sets" über rund eineinhalb Jahre die bis zum Defekt gezogenen Vorteile zu vergüten habe. Das in Luxemburg ansässige Gericht erteilte diesem Begehren des Versandhauses Quelle eine Absage und stellte fest: "Wenn der Verkäufer ein vertragswidriges Verbrauchsgut liefert, erfüllt er die Verpflichtung, die er im Kaufvertrag eingegangen ist, nicht [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Internet-/Onlinerecht|

Kosten externer Rechtsanwälte erstattungsfähig

Internet World Business 11-2008, Seite 10 Der Bundesgerichtshof entschied Anfang Mai, dass Unternehmen die Abmahnkosten für den Einsatz externer Anwälte beanspruchen können, auch wenn eine eigene Rechtsabteilung vorhanden ist (Az.: I ZR 83/06). Ein Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung sei nicht gehalten, die eigenen Juristen zur Überprüfung von Wettbewerbshandlungen der Mitbewerber einzusetzen. Ferner gehöre die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen nicht zu den originären Aufgaben eines gewerblichen Unternehmens. Auch wenn der Wettbewerbsverstoß klar auf der Hand gelegen habe, habe die Klägerin die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für erforderlich halten dürfen, so das Gericht. Praxistipp: Für die Praxis bringt diese Entscheidung keine wesentlichen [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Abmahnungen|

Urheberrecht: Wie Sie gegen die unberechtigte Nutzung Ihrer Kundendaten vorgehen können

Die Spur der Adressen, Internet World Business, 14-2008, Seite 10 Qualifizierte Leads sind im Onlinemarketing bares Geld und machen bei vielen Firmen einen beträchtlichen Teil des Unternehmenswerts aus. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass entweder durch Dienstleister bereitgestellte Adressdatenbanken unzulässig weiterverwertet werden oder aus Unternehmen ausscheidende Vertriebsmitarbeiter Adressdatenbanken mitnehmen. Jeder im Vertrieb oder Marketing Tätige weiß, dass diesen Daten ein erheblicher Wert zukommen kann, da aus solchen Adressen Geschäft generiert werden kann. Natürlich versucht jeder Rechteinhaber bestmöglich, seine Rechte an diesen Kontaktdaten zu schützen. Eine Entscheidung des LG Düsseldorf zur Unterlassung der Verwendung einer Adressdatenbank gibt Anlass, sich näher [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Urheberrecht|

Wettbewerbsrecht: Einstweilige Verfügung auch ohne Abmahnung möglich

Internet World Business, 21-2008, Seite 10 Das OLG Saarbrücken entschied, dass die Kosten eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ausnahmsweise auch dann vom Antragsgegner zu tragen sind, wenn dieser nicht abgemahnt wurde (Az.: 1 W 99/08 – 19). Obwohl gemäß § 12 Abs. 1 UWG dem Gegner einer Wettbewerbssache durch Abmahnung die Gelegenheit zur Abgabe einer Unterlassungserklärung eingeräumt werden "soll", entschieden die Saarbrücker Richter, dass bei einer besonderen Dringlichkeit ohne Alternative hiervon abgewichen werden könne. Im konkreten Fall erhielt die Antragstellerin am Vormittag Kenntnis von der bevorstehenden Wettbewerbsverletzung am Folgetag. Demgemäß war die Zeit bis zum angekündigten Wettbewerbsverstoß so kurz, dass die "sofortige [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Wettbewerbsrecht|

EDV-Recht: Gebrauchte Software

Gebrauchte Software, Die Rechtsprechung zur Weitergabe von Lizenzen ist nicht einheitlich Internet World Business, 21-2008, Seite 10 Die Ausgaben für Softwarelizenzen machen bei vielen Umternehmen einen beträchtlichen Teil ihrer IT-Investitionen aus. Andererseits stehen infolge von Konsolidierungen oder effektiverem Lizenzmanagement nicht selten ungenutzte Lizenzen zur Verfügung, deren Weiterverkauf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer wirtschaftlich attraktiv sein kann. Im Unterschied zu körperlichen Gegenständen des Sachenrechts gilt es bei Software, wichtige rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, um in der Folgezeit von Überraschungen verschont zu bleiben. Der Erschöpfungsgrundsatz Grundsätzlich können Programme genauso wie andere Wirtschaftsgüter auch ohne Zustimmung des [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, EDV-/Vertragsrecht|

Gegendarstellung in gleicher Form, aber nicht identisch

Internet World Business,  07-2008 , Seite 10 Das OLG Karlsruhe bestätigte den Anspruch auf eine Gegendarstellung auf der Titelseite, dem Ort der Erstmitteilung. Die Richter billigten dem beklagten Verlag indes zu, eine gewisse Reduzierung der Schriftgröße vorzunehmen damit "die Titelseite durch Umfang und Aufmachung der Gegendarstellung nicht ihre Funktion verliert" (Az.: 14 U 199/07). Diese Entscheidung lässt sich im Wesentlichen auf Gegendarstellungsansprüche im Onlinebereich übertragen. Der Gegendarstellungsanspruch ergibt sich aus § 56 des Rundfunkstaatsvertrags, der insbesondere für journalistisch-redaktionelle Internetseiten Anwendung findet. Praxistipp: Jeder Betroffene kann gegen eine unwahre Tatsachenbehauptung im Wege der Gegendarstellung vorgehen und verlangen, dass diese [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Medienrecht|

Internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung

Verfalldatum nach einem Jahr unwirksam, Internet World Business, 04-2008, Seite 12 Auch vor dem Oberlandesgericht München hat Amazon im Streit um die beschränkte Gültigkeitsdauer von Gutscheinen eine Niederlage einstecken müssen. Das OLG München bestätigte das vorinstanzliche Urteil gegen den Internetversender, wonach die Gültigkeitsbeschränkung eines Gutscheins auf ein Jahr unwirksam ist (Az.: 29 U 3193/07). Die Münchner Richter bewerteten diese Beschränkung als doppelte Benachteiligung des Verbrauchers, da der Zeitraum für die Geltendmachung des Anspruchs "auf höchstens ein Drittel des vom gesetzlichen Leitbild Vorgesehen herabgesetzt" wird. Zum anderen würde durch den vollständigen Wegfall des Anspruchs ausgeschlossen, dass mit unverjährten Ansprüchen aufgerechnet werden [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Urheberrecht|

Wettbewerbsrecht: Streitwert bei Wettbewerbssachen, Haftung von Suchmaschinenbetreibern

Internet World Business, 19-2008, Seite 10 Das OLG Nürnberg hatte jüngst einen Fall zu entscheiden, bei dem es um Suchergebnisse ging, die für die Verletzung eines Persönlichkeitsrechts sprachen (Az.: 3 W 1128/08). Die Richter versagten einem Prozesskostenhilfeantrag und der dahinter stehenden Unterlassungsklage die Erfolgsaussichten, weil auch nach Zugang der Abmahnung mangels klarer Rechtsgutverletzung keine Löschung und Überprüfung zuzumuten sei. Ein Suchmaschinenbetreiber sei vor Abmahnung grundsätzlich nicht Störer einer (behaupteten) Rechtsgutverletzung. Nach Zugang einer Abmahnung erstreckt sich die Prüfpflicht nur auf die Überprüfung der durch die Abmahnung konkret bezeichneten Webseiten. Praxistipp: Soll ein Suchmaschinenbetreiber wegen einer Rechtsgutverletzung, beispielsweise einer Markenrechtsverletzung, in [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Wettbewerbsrecht|

Privatnutzung und Werbung – Wo beginnt „Handeln im geschäftlichen Verkehr“?

Internet World Business, 06-2008, Seite 12 Der Inhaber der Domain Studi.de betrieb seit 1998 eine Informationsseite, auf der er insbesondere Rubriken zu Flugsport, Abitur und Studienveranstaltungen vorhielt. Der Domainname Studi.de ist dem Nachnamen des Domaininhabers entlehnt und wird seit vielen Jahren als dessen Spitzname benutzt. Der Fall Durch Einbindung eines Flash-Objekts des Wetterdienst-Portals Wetter.de wies die Seite neben den Wetterdaten in diesem Flash-Objekt verlinkte Werbung zu Klingeltönen auf. Der Domaininhaber erhielt für die diesbezügliche Werbung keine Vergütung; jedoch wurde ihm damit seitens Wetter.de im Gegenzug ermöglicht, Wetterdaten kostenlos bereitzustellen. Die griffige Domain Studi.de weckte das Interesse eines Käufers. [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Internet-/Onlinerecht|