Kein Wertersatz für mangelhafte Lieferung
Internet World Business, 10-2008, Seite 10 Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Verkäufer bei Lieferung eines defekten Geräts keinen Wertersatz für die Nutzungszeit bis zum Austausch durch ein vertragsgemäßes Gerät verlangen kann (Az.: C-404/06). Der Europäische Gerichtshof hatte vom BGH die Frage vorgelegt bekommen, ob ein Verbraucher bei der Nutzung eines "Herd-Sets" über rund eineinhalb Jahre die bis zum Defekt gezogenen Vorteile zu vergüten habe. Das in Luxemburg ansässige Gericht erteilte diesem Begehren des Versandhauses Quelle eine Absage und stellte fest: "Wenn der Verkäufer ein vertragswidriges Verbrauchsgut liefert, erfüllt er die Verpflichtung, die er im Kaufvertrag eingegangen ist, nicht [...]

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