2006

Haftung für Einträge in Web-Katalogen

Internet World Business, 08/06, S. 10 Das Landgericht Hamburg entschied in einer Klage eines lizenzierten Glücksspielbetreibers gegen den Anbieter eines Web-Katalogs, dass dieser anders als ein Suchmaschinenbetreiber für die dortigen Einträge haftet. Der Katalogbetreiber habe daher die Pflicht, Einträge Dritter zu kontrollieren (Hanseatisches Oberlandesgericht, Az.: 3 U 49/05). Praxistipp: Das Urteil bedeutet für die Praxis, dass jeder Anbieter eines solchen strukturierten Katalogs dann die Eintragung zu überprüfen hat, wenn deren Sammlung nicht völlig automatisch wie bei Suchmaschinen erfolgt. Schwierig dürfte indes sein, eine Abgrenzung vorzunehmen, wenn Nutzer sich über eine Anmeldemaske automatisch eintragen können. In entsprechender Anwendung presse- [...]

von |Montag, 5. Juni 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|

Markenrecht: „Fußball WM 2006“ nicht als Marke schutzfähig

Internet World Business, 10/06, S. 12 Dennoch gilt weiter: Vorsicht bei Werbung rund um die WM Die vergleichsweise aggressive Markenstrategie der FIFA, die nicht nur politisch für erhebliches Aufsehen gesorgt hat, wurde nun durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes erneut geschwächt. Der BGH entschied, dass die für den Fußball-Weltverband FIFA eingetragene deutsche Marke "Fußball WM 2006" nicht schutzfähig ist, da es sich hierbei um eine sprachübliche Bezeichnung handle, die die in Deutschland stattfindende Fußball-Weltmeisterschaft beschreibt (Az.: I ZB 96/05 und I ZB 97/05). Mangels Unterscheidungskraft ordnete der BGH daher die vollständige Löschung der Marke an. Demgegenüber müsse die Marke "WM 2006" [...]

von |Samstag, 6. Mai 2006|2006, Markenrecht|

Verkaufsaufangebot für generische Umlaut-Domains

Internet World Business, 07/06, S. 14 Das OLG Dresden (Az.: 14 U 2293/05) bestätigte am 07.03.2006 durch ein so genanntes "Tischurteil", also unmittelbar in der mündlichen Berufungsverhandlung, das Urteil des LG Leipzig in der Sache "kettenzüge.de". Der Senat sah wegen der Domain kettenzüge.de weder kennzeichenrechtliche noch wettbewerbsrechtliche oder gar deliktsrechtliche Ansprüche auf Löschung der IDN-Domain seitens des Inhabers der Domain kettenzüge.de begründet. Auch ein so genanntes "Domain-Grabbing", scheide aus, da hierfür insbesondere eine Zwangslage des Anspruchstellers erforderlich sei. Bereits aufgrund des beschreibenden Charakters der Domain sei diese gerade nicht gegeben, da weder ein Kennzeichenrecht beeinträchtigt würde, noch die Beklagte sich [...]

von |Donnerstag, 6. April 2006|2006, Domainrecht|

Domain verloren: kein Rechtsverlust

Internet World Business, 10/06, S. 12 Eigentlich sollte es nicht passieren, doch es passiert trotzdem immer wieder: Der Inhaber einer Domain oder sein Provider versäumen es, die Domain zu verlängern und geben sie ungewollt frei. Eine so "verloren gegangene" Domain wird nicht selten durch Domain-Grabber registriert, um diese dann dem ursprünglichen Inhaber anzubieten – allerdings gegen ein saftiges Entgelt. Das Landgericht München entschied nun, dass das systematische Registrieren versehentlich frei werdender Domains nicht zu einem Rechtsverlust führt und daher bei entsprechenden Ansprüchen – im konkreten Fall wurde eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung angenommen – nicht nur die Domain zurückverlangt werden kann; [...]

von |Donnerstag, 6. April 2006|2006, Internet-/Onlinerecht, Markenrecht|

„Fußball WM 2006“ nicht als Marke schutzfähig

Pressemitteilung, Karlsruhe/Wiesbaden, 27.04.2006 Der Bundesgerichtshof hat am heutigen Tage entschieden, dass die für die FIFA eingetragene Marke „Fußball WM 2006“ nicht schutzfähig sei, da es sich hierbei um eine sprachübliche Bezeichnung handle, die die in Deutschland stattfindende Fußballweltmeisterschaft beschreibt (I ZB 96/05 und I ZB 97/05). Sie werde daher vom Verkehr als beschreibende Angabe für das Ereignis selbst aufgefasst, so dass ihr jegliche Unterscheidungskraft fehle. Es wurde daher die vollständige Löschung der Marke angeordnet. Bezüglich der Marke „WM 2006“ erfolgt eine differenziertere Betrachtung. Dem Bundespatentgericht (BPatG) wurde insoweit die Prüfung aufgegeben, fehlende Unterscheidungskraft oder Freihaltebedürftigkeit hinsichtlich der jeweils angemeldeten Waren [...]

von |Donnerstag, 6. April 2006|2006, Markenrecht|

Vorher-Nachher-Bilder aus dem Bereich der plastischen Chirurgie seit 01.04.2006 wettbewerbswidrig – auch im Internet

Durch Gesetz vom 29.08.2005 (BGBl. I S. 2570) wurde der Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) dahingehend erweitert, dass seit dem 01.04.2006 auch Werbung für plastisch-chirurgische Eingriffe erfasst ist, soweit sich die Werbung auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht, § 1 Abs. 1 Nr. 2 a. E. HWG. Damit erfasst das Werbeverbot des § 11 Abs. 1 Nr. 5b) HWG, wonach außerhalb der Fachkreise für entsprechende Behandlungen nicht mit der vergleichenden bildlichen Darstellung des Körperzustandes oder das Aussehens vor und nach der Anwendung geworben werden darf, nunmehr auch den Bereich der schönheitsoperativen Behandlungen wie beispielsweise Brustvergrößerungen. Verstöße gegen [...]

von |Montag, 3. April 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|

Verkaufsaufangebot generischer Domains nicht unlauter, Oberlandesgericht Dresden bestätigt LG Leipzig in Sachen kettenzüge.de

Pressemitteilung, Dresden/Wiesbaden, 07.03.2006 Das Oberlandesgericht Dresden (14 U 2293/05) hat am heutigen Tage durch sog. „Tischurteil“, d.h. unmittelbar in der mündlichen Berufungsverhandlung, die Berufung auf das Urteil des Landgericht Leipzig (MMR 2006, 113) in der Sache kettenzüge.de zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Der Senat stützte die erstinstanzliche Entscheidung insbesondere dahingehend, dass weder kennzeichenrechtliche noch wettbewerbsrechtliche oder gar deliktsrechtliche Ansprüche auf Löschung der IDN-Domain kettenzüge.de seitens des Inhabers der Domain kettenzuege.de bestünden. Auch dem vom Kläger behaupteten Vortrag des sog. „Domain-Grabbings“, den die Klägerin durch das Angebot des Beklagten zum Domainkauf erfüllt sah, erteilte der gut vorbereitete Senat ein Absage. [...]

von |Dienstag, 7. März 2006|2006, Domainrecht, Markenrecht|

Die Finanzämter führen vermehrt digitale Steuerprüfungen durch – Nur wenige Unternehmen sind vorbereitet

Internet World Business, 10/06, S. 32 Mut zur Lücke beweisen viele Unternehmen, wenn es um die Pflichten für die digitale Steuerprüfung geht. Die Praxis zeigt, dass in vielen mittelständischen Betrieben die Thematik zwar bekannt ist, es aber nach wie vor an der praktischen Umsetzung fehlt. Dabei handelt es sich um ein riskantes Spiel, wie erste Urteile und Bußgeldbescheide gegen Steuerpflichtige zeigen. Jedes Unternehmen und jeder Gewerbetreibende mit mehr als 30.000 Euro Jahresgewinn muss auf eine digitale Prüfung vorbereitet sein. Kommt ein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur digitalen Steuerprüfung nicht nach, droht ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro. Darüber hinaus können [...]

von |Montag, 6. März 2006|2006|

DSL-Verträge nicht einseitig per E-Mail änderbar

Internet World Business, 06/06, S. 10 Das LG Frankfurt entschied, dass ein DSL-Anbieter nicht einfach gegenüber Bestandskunden die Umstellung eines unbefristeten Vertrags in eine zwölfmonatige Bindung mit dem Schweigen auf eine E-Mail begründen kann (Az.: 2/03 352/05). Im konkreten Fall hatte der Anbieter versucht, nach sechsmonatiger Nichtbeantwortung der E-Mail eine Vertragsänderung beim Kunden zu erreichen. Das Gericht bewertete diese Maßnahme gleichzeitig als wettbewerbswidrig und gab der dagegen gerichtlich vorgehenden Wettbewerbszentrale Recht. Dass das Schweigen von Verbrauchern gegenüber rechtserheblichen Erklärungen im Regelfall nicht zu einer Annahme führt, ergibt sich aus allgemeinem Vertragsrecht. Im kaufmännischen Bereich ist darauf hinzuweisen, dass das Schweigen [...]

von |Montag, 6. März 2006|2006, EDV-/Vertragsrecht|

Meta-Tag-Entscheidung und Adwords

Internet World Business, 1/06, S. 10 Ein Dauerbrenner bei juristischen Streitigkeiten im Internet ist die Frage, ob ein Website-Betreiber bereits einen Wettbewerbsverstoß begeht, wenn er fremde Markenzeichen unsichtbar in den Meta-Tags seiner Seite verwendet, um damit Suchmaschinen zu beeinflussen. Diesem Verfahren hat jetzt der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung eine Absage erteilt (Az.: I ZR 183/03). Wie bereits in der vergangenen Ausgabe berichtet, verurteilte der 1. Zivilsenat den Beklagten, es zu unterlassen, das Wort "Impuls" im HTML-Code von Internet-Seiten zu verwenden. Da die Urteilsgründe noch nicht schriftlich abgefasst vorliegen, steht noch nicht fest, ob der BGH den Anspruch auf das Marken- [...]

von |Mittwoch, 22. Februar 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|