2006

Einzelne Warenanbieter bei gemeinsamem Internetportal impressumspflichtig

Pressemitteilung, Wiesbaden, 03.08.2006 Das Landgericht Wiesbaden hat am 03.08.2006 in zwei Parallelverfahren entschieden, dass einzelne Schwestergesellschaften einer Elektronikmarktkette (hier: Media Markt), die im Rahmen einer  gemeinsamen Internetpräsenz auf eigenen Unterseiten Waren anbieten, als Diensteanbieter gemäß § 6 Teledienstegesetz (TDG) eine eigene Anbieterkennzeichnung vorhalten müssen. Die 2. Kammer für Handelssachen stellte insbesondere darauf ab, dass jede Schwestergesellschaft als eigenständige GmbH auftrete und unabhängig voneinander unterschiedliche Waren angeboten werden. Das Gericht folgte damit der Argumentation eines auf Aktivseite auftretenden Wiesbadener Mitbewerbers (Fa. Cyclotron), wonach ein zentrales Impressum für die Gesamtseite, d. h. für mittlerweile über 200 Märkte in Deutschland nicht ausreiche, da [...]

von |Donnerstag, 3. August 2006|2006, Internet-/Onlinerecht, Wettbewerbsrecht|

First come, first served – auch bei .eu-Domains

Nachdem nun die zwei Registrierungsperioden Sunrise I und II abgeschlossen sind sowie die für jedermann zugängliche Landrush-Periode gestartet ist, treten für eine Vielzahl von Domain-Registrierungen Streitigkeiten auf, die außergerichtlich nach dem Alternative-Dispute-Resolution-Verfahren (ADR) entschieden werden müssen. In der ersten veröffentlichten Entscheidung im ADR-Verfahren für .eu-Domains überhaupt (Decision No. 00035) entschied das angerufene Panel, dass die Rechtmäßigkeit der Registrierung einer .eu-Domain in der Sunrise-Period, die sich auf Markenrecht stützt, nach den ADR-Regeln danach zu beurteilen ist, ob zum Zeitpunkt der Registrierung das Markenrecht rechtswirksam bestand. Es sei dagegen nicht Aufgabe des ADR-Verfahrens, die Priorität der jeweiligen Markenrechte hierfür heranzuziehen. Im Moment [...]

von |Mittwoch, 12. Juli 2006|2006, Domainrecht|

Surfen am Arbeitsplatz

Internet World Business, 04/06, S. 10 Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hatte über die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers zu befinden, dem wegen privater Internet-Nutzung am Arbeitsplatz und des Installierens einer Anonymisierungs-Software fristlos und hilfsweise ordentlich gekündigt wurde. Das Gericht verneinte sowohl Gründe für eine fristlose als auch für eine ordentliche Kündigung, da die arbeitsvertragliche Verpflichtung eines "grundsätzlichen" Verbots nicht eindeutig sei, sich aus dem Sachverhalt keine exzessive Internet-Nutzung ergäbe und im Rahmen der Interessenabwägung nach dem Grundsatz der Ultima Ratio regelmäßig eine Abmahnung einer Kündigung vorauszugehen habe (Az.: 6 Sa 348/03). Urteilsanalyse Zunächst stellten die Richter fest, dass eine private Internet-Nutzung [...]

von |Mittwoch, 12. Juli 2006|2006, Arbeitsrecht, Internet-/Onlinerecht|

Eigener Server, eigenes Risiko – Mangelnde IT-Sicherheit kann für den Geschäftsführer auch Haftungsfolgen haben

Internet World Business, 07/06, S. 14 Das Amtsgericht Gelnhausen verurteilte einen Anbieter von Webhosting-Dienstleistungen, auf dessen Server es durch so genannte Distributed-Denial-of-Service-Attacken (DDOS) zu erhöhtem Traffic kam. Die Klägerin, die dem beklagten Webhoster für dessen Server eine Internet-Verbindung zur Verfügung stellte und nach Datenvolumen abrechnete, verklagte diesen auf Zahlung der durch den DDOS-Angriff verursachten Mehrkosten für den Datentransfer von zusätzlichen 57 Gigabyte. Das Gericht stellte zutreffend fest, dass der Server im Risikobereich des beklagten Webhosting-Anbieters liegt. Es sei seine Aufgabe, den erhöhten Datentransfer zu unterbinden und die Attacken zu stoppen. Im Übrigen könne er auch Rückgriff auf die Verursacher der [...]

von |Mittwoch, 12. Juli 2006|2006, EDV-/Vertragsrecht|

Tippfehler-Domains auch international geschützt

Internet World Business, 01/06, S. 7 Ein Verfahren bei der WIPO kann effektiv vor Domain-Grabbing schützen Der Begriff Domaingrabbing bedarf – nicht zuletzt aufgrund der schwammigen Begriffsverwendung – der genauen Erklärung: Man versteht darunter das Registrieren geschützter Kennzeichen oder Namen, um entweder Nutzerströme abzufangen oder einen finanziellen Nutzen daraus zu ziehen; wobei die Täter oft ziemlich dreist zu Werke gehen. Nicht darunter fällt dagegen das Sammeln schutzfreier Bezeichnungen. Besonders unverfroren ging ein in Panama ansässiger Grabber vor, der eine Vielzahl von Domains der Marke Polo Ralph Lauren als so genannte "Tippfehler-Domain" registrierte, also beispielsweise rlphlauren.com oder poloralflauren.com. Offensichtlich sollte hier [...]

von |Mittwoch, 12. Juli 2006|2006, Domainrecht, Internet-/Onlinerecht|

AGB müssen lesbar sein

Internet World Business, 10/06, S. 12 Wie klein das "Kleingedruckte" sein darf, wurde unlängst vor Gericht geklärt. Das Landgericht Bonn verurteilte die Deutsche Telekom wegen der Verwendung zu klein gedruckter Geschäftsbedingungen. Die Richter stellten fest, dass im Zusammenhang mit dem Angebot preiswerter Mobiltelefone und Endgeräte ein winziger Fußnotentext von 4,5 Punkt nicht die Anforderungen an das Transparenzgebot erfülle und der Nutzer durch das schlecht zu lesende "Kleingedruckte" bei der Werbung irregeführt würde (Az.: 11 O 9/06). Zum Vergleich: Dieser Text ist in einer Größe von zehn Punkt gedruckt, die bemängelte Schrift war also weniger als halb so groß. Diese Entscheidung [...]

von |Mittwoch, 12. Juli 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|

Was müssen Hoster sagen? Wenn schwere Rechtsverstöße vorliegen, droht bei Untätigkeit Mitstörerhaftung

Internet World Business, 15/06, S. 5 So mancher weibliche Star hat schon seiner Karriere nachgeholfen, indem er vor der Kamera die Hüllen fallen ließ. Existieren solche Aufnahmen nicht, helfen häufig unbekannte Photoshop-Artisten nach – das Internet ist voll von solchen "Celebrity Fakes", bei denen das prominente Gesicht in ein – oft pornografisches –Aktfoto montiert wird. Dass die Urheber solcher Montagen damit die Persönlichkeitsrechte der Prominenten verletzen, steht außer Frage, aber auch der Betreiber des Webservers trägt eine Verantwortung. Das Landgericht Berlin verurteilte einen Internet-Provider dazu, die Veröffentlichung von Bildern mit dem Konterfei einer bekannten Schauspielerin zu unterlassen, die auf Internet-Seiten [...]

von |Donnerstag, 6. Juli 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|

Eine IP-Adresse als Beweis

Internet World Business, 12/06, S. 10 Gericht stützt Urteil gegen Spammer auf technisches Gutachten Leugnen hilft nicht, wenn illegale Aktionen im Netz Spuren hinterlassen haben Dreistigkeit ist ein Wesenszug, der auf viele Spam-Versender zuzutreffen scheint. Wurde früher argumentiert, es sei doch nicht verboten, Mails zu versenden, bestreiten ertappte Spammer mittlerweile einfach ihre Urheberschaft, doch nicht immer mit Erfolg. Das Urteil Das Landgericht Hannover verurteilte einen Spammer wegen der Versendung unaufgeforderter Werbe-Mails nach § 7 und 8 UWG und damit aufgrund einer entsprechenden Wettbewerbsverletzung (Az.: 21 O 153/04). Neu an der Entscheidung, die im Wesentlichen auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens erging, [...]

von |Donnerstag, 6. Juli 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|

Werbetexte urheberrechtlich geschützt

Internet World Business, 17/06, S. 8 Das LG Berlin hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Texte einer Internetagentur, mit denen sie ihre Dienstleistungen bewarb, schutzfähig sind. Die Richter verurteilten einen Mitbewerber, der diese Werbetexte nahezu unverändert übernommen hatte, wegen Urheberrechtsverletzung auf Schadensersatz (Az.: 16 O 543/05). Das Gericht stellte klar, dass für Texte nach den Grundsätzen der so genannten "kleinen Münze" bereits ein geringes Maß an Individualität für eine Schutzfähigkeit ausreicht. Demgemäß ist jede individuelle schöpferische Tätigkeit geschützt, die das Werk aus der Masse des Alltäglichen abhebt und von einer lediglich handwerklichen und routinemäßigen Leistung unterscheidet. Im konkreten [...]

von |Donnerstag, 22. Juni 2006|2006, Urheberrecht|

guenstig.de nicht besser als günstig.de

Internet World Business, 13/06, S. 12 Das Landgericht Frankenthal hatte über die Verwendung der Domain günstig.de durch die verklagte Firma Amazon zu entscheiden. Zwar wurde zugunsten der Klägerin die Wort-/Bildmarke "guenstig.de" eingetragen, grundsätzlich gilt aber bei der Feststellung des Gesamteindrucks von Wort-/Bildmarken regelmäßig der Erfahrungssatz, dass der Wortbestandteil den Gesamteindruck prägt. Dies setzt jedoch die Feststellung voraus, dass dem Wortbestandteil auch Schutzfähigkeit zukommt. Aufgrund des rein beschreibenden Charakters des Begriffes "günstig" versagten die Richter aus der Marke wie auch aus dem Unternehmenskennzeichen daher den entsprechenden isolierten Schutz für den Textbestandteil (LG Frankenthal, Az.: 2HK O 55/05). Davon nicht betroffen ist [...]

von |Dienstag, 6. Juni 2006|2006, Domainrecht|