EU-Domains – Sunrise, Landrush und nun ADR?
Das „Windhund-Prinzip“ gilt auch im ADR-Verfahren Nachdem die beiden Sunrise-Perioden, in denen insbesondere Markeninhaber EU-Domains anmelden konnten, verstrichen sind und auch die sogenannte Landrush-Periode am 07.04.2006 eingesetzt hat, stehen viele Unternehmen vor der Frage, ob sie gegen die Domainregistrierung ihrer Marke oder ihres Unternehmenskennzeichens durch einen anderen vorgehen sollen. Für ein Vorgehen ist zunächst zu prüfen, ob das Unternehmen nur die Unterlassung der Benutzung des Domainnamens oder dessen Übertragung wünscht und wo sich der Gegner befindet. Gegner in Deutschland Auf Grund der Stellungnahmefrist des Beschwerdegegners im Alternative-Dispute-Resolution-Verfahren (alternatives Streitbeilegungsverfahren, kurz ADR) von 30 Tagen bietet nach diesseitiger Ansicht [...]
Rauschhofer Social