2006

EU-Domains – Sunrise, Landrush und nun ADR?

Das „Windhund-Prinzip“ gilt auch im ADR-Verfahren Nachdem die beiden Sunrise-Perioden, in denen insbesondere Markeninhaber EU-Domains anmelden konnten, verstrichen sind und auch die sogenannte Landrush-Periode am 07.04.2006 eingesetzt hat, stehen viele Unternehmen vor der Frage, ob sie gegen die Domainregistrierung ihrer Marke oder ihres Unternehmenskennzeichens durch einen anderen vorgehen sollen. Für ein Vorgehen ist zunächst zu prüfen, ob das Unternehmen nur die Unterlassung der Benutzung des Domainnamens oder dessen Übertragung wünscht und wo sich der Gegner befindet. Gegner in Deutschland Auf Grund der Stellungnahmefrist des Beschwerdegegners im Alternative-Dispute-Resolution-Verfahren (alternatives Streitbeilegungsverfahren, kurz ADR) von 30 Tagen bietet nach diesseitiger Ansicht [...]

von |Freitag, 6. Oktober 2006|2006, Domainrecht|

Das OLG Hamburg präzisiert, wann Forenbetreiber Beiträge überprüfen müssen

Internet World Business, 19-2006, Seite 10 Das Verfahren hatte für Aufmerksamkeit gesorgt: Das Landgericht Hamburg verpflichtete den Online-Nachrichtendienst Heise.de dazu, aktiv in allen Forenbeiträgen vor deren Veröffentlichung nach Rechtsverstößen zu forschen – eine Entscheidung, die der Heise-Verlag nicht akzeptieren wollte: Er ging in Berufung. Auslöser des Rechtsstreits war ein kritischer Bericht über ein Unternehmen, bei dem rechtsverletzende Äußerungen im an die Berichterstattung anknüpfenden Forum erfolgt waren. Jetzt liegt hierzu die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vor. Das OLG bestätigte im Ergebnis zwar die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Hamburg, entschied aber, dass ein Forenbetreiber nicht grundsätzlich eine Pflicht zur Überprüfung hat (Az.: [...]

von |Freitag, 6. Oktober 2006|2006, Internet-/Onlinerecht, Medienrecht|

Domainrecht: Namensrecht vor Pseudonym

Internet World Business, 19-2006, Seite 10 Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21.08.2006 die Annahme einer Verfassungsbeschwerde wegen des Unterlassungsurteils des Bundesgerichtshofs zur Domain maxem.de abgelehnt (Az.: I BvR 2047/03). Um die Domain stritten sich der Rechtsanwalt Werner Maxem und der Besitzer einer Domain, der "Maxem" als Pseudonym im Internet benutzt. Der Bundesgerichtshof hatte dem Anwalt ein Anrecht auf die Domain zugesprochen, wogegen nach Ansicht des BVG keine verfassungsmäßigen Bedenken bestehen. Der von dem Bundesgerichtshof aus dem einfachen Recht abgeleitete Vorrang des bürgerlichen Namens sei angesichts von dessen Bedeutung für die Bezeichnung der Person als Entscheidungsregel "verfassungsrechtlich jedenfalls dann nicht [...]

von |Freitag, 6. Oktober 2006|2006, Domainrecht|

Urheberrecht: Das OLG Köln klärt, wann virtuelle Videorekorder im Web zulässig sind

Internet World Business 20-2006, Seite 10 Das Geschäftsmodell klingt spannend, die Technik dahinter wirkt kühn: Verschiedene Unternehmen im Netz bieten sogenannte "Personal Video Recorder" (PVR) an. Sie arbeiten im Prinzip wie ein Videorekorder zu Hause im TV-Rack: Der Nutzer gibt ein, welche Sendung auf welchem Kanal er sehen möchte und kurze Zeit nach der Ausstrahlung kann er das gewünschte Programm auf seinem PC als Video-Stream anschauen. Einen angenehmen Nebeneffekt hat die Sache auch: Lästige Werbeblöcke lassen sich elegant überspringen. Man kann davon ausgehen, dass es vor allem diese Möglichkeit ist, die den privaten, auf Werbeeeinahmen angewiesenen TV-Sendern ein Dorn im [...]

von |Donnerstag, 5. Oktober 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|

Bundesverfassungsgericht zu maxem.de: Namensrecht und Pseudonym stehen in Stufenverhältnis

Pressemitteilung, Karlsruhe/Wiesbaden, 15.09.2006 Auf die vielbeachtete Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Domain maxem.de (Az: I ZR 296/00) entschied das im Wege der Verfassungsbeschwerde angerufene Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21.08.2006, dass diese nicht zur Entscheidung angenommen wird (Az.: I BvR 2047/03). Der erste Senat begründete die Nichtannahmeentscheidung im Wesentlichen damit, dass dem durch den Bundesgerichtshof eingeräumten Stufenverhältnis zwischen Namensrecht und Pseudonym keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstünden. Der von dem Bundesgerichtshof aus dem einfachen Recht abgeleitete Vorrang des bürgerlichen Namens sei angesichts von dessen Bedeutung für die Bezeichnung der Person als Entscheidungsregel „verfassungsrechtlich jedenfalls dann nicht zu beanstanden, wenn das Pseudonym noch keine allgemeine [...]

von |Freitag, 15. September 2006|2006, Internet-/Onlinerecht, Markenrecht|

„Q“ als Unternehmenskennzeichen schutzfähig

Pressemitteilung, Wiesbaden, 07.08.2006 Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte eine Münchner Werbeagentur, die Verwendung des Zeichens Q in Alleinstellung für Dienstleitungen einer Werbeagentur zu unterlassen. Die 3. Zivilkammer gab den Anträgen der seit 1997 bundesweit tätigen Wiesbadener Werbeagentur Q auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz statt. Die Richter begründeten das klagestattgebende Urteil in Fortentwicklung der Rechtsprechung zu Einbuchstabenmarken (BGH - Buchstabe K) insbesondere damit, dass einem Unternehmenskennzeichen mit einem Buchstaben genauso wie einer Marke Kennzeichnungskraft zukommt, jedenfalls dann, wenn der Buchstabe keinen konkret beschreibenden Begriffsinhalt besitzt; ein solcher beschreibender Charakter sei im Zusammenhang mit Werbung vorliegend nicht anzunehmen. Aufgrund der zeitlichen [...]

von |Montag, 7. August 2006|2006, Markenrecht|

„Last Minute“ muss nichts mit Reisen zu tun haben

Internet World Business, 15/06, S. 5 Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit .eu-Domains führt das ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) zu einer Klärung. Jetzt ging die Inhaberin der deutschen Wortmarke "Last Minute" gegen den Inhaber der Domain lastminute.eu vor. Sie begründete das Vorgehen insbesondere damit, dass die Eintragung der Marke des Beschwerdegegners erst am 29.09.2005 und damit in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu den Sunrise-Verfahren erfolgt sei. Da der Domain-Inhaber ein Café in Wuppertal betreibe, sei die Anmeldung der Marke für "Farben, Firnisse oder Lacke" zudem bösgläubig. Das Schiedsgericht verneinte indes einen Übertragungsanspruch und begründete dies zum einen damit, dass zwischen den sich [...]

von |Sonntag, 6. August 2006|2006, Domainrecht|

Vorsicht bei elektronischen Rechnungen

Internet World Business, 16/06, S. 6 Zwischen zwei Vertragsparteien wurde durch die Einbeziehung der AGB die Rechnungsübermittlung per E-Mail vereinbart. Die Beklagte versendete ihre Rechnungen zunächst im PDF-Format, indes ohne qualifizierte elektronische Signatur. Nachdem dies die Klägerin beanstandete, weil ihr dadurch der Vorsteuerabzug gemäß § 15 UStG aus elektronischen Rechnungen verwehrt sei, übermittelte die Beklagte nachträglich die Rechnungsbelege auf Papier. Hiergegen wandte sich die Klägerin, da durch Papierübermittlung der Rechnung bei der Bearbeitung Mehrkosten entstünden. Die Klägerin verklagte daraufhin erfolgreich die Beklagte auf Übermittlung elektronischer Rechnungen mit qualifizierter Signatur. Das Amtsgericht Brühl (Az.: 21 C 612/05) bejahte den diesbezüglichen Anspruch [...]

von |Sonntag, 6. August 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|

Prüfung nur bei Anlass – OLG Hamburg präzisiert, wann Forenbetreiber Beiträge überprüfen müssen

Internet World Business, 19/06, S. 10 Das Verfahren hatte für Aufmerksamkeit gesorgt: Das Landgericht Hamburg verpflichtete den Online-Nachrichtendienst Heise.de dazu, aktiv in allen Forenbeiträgen vor deren Veröffentlichung nach Rechtsverstößen zu forschen – eine Entscheidung, die der Heise-Verlag nicht akzeptieren wollte: Er ging in Berufung. Auslöser des Rechtsstreits war ein kritischer Bericht über ein Unternehmen, bei dem rechtsverletzende Äußerungen im an die Berichterstattung anknüpfenden Forum erfolgt waren. Jetzt liegt hierzu die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vor. Das OLG bestätigte im Ergebnis zwar die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Hamburg, entschied aber, dass ein Forenbetreiber nicht grundsätzlich eine Pflicht zur Überprüfung hat (Az.: [...]

von |Sonntag, 6. August 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|

Impressumspflicht bei gemeinsamem Portal

Das Landgericht Wiesbaden hat am 03.08.2006 in zwei Parallelverfahren (Az.: 13 O 43/06 und 13 O 58/06 – beide nicht rechtskräftig) entschieden, dass einzelne Schwestergesellschaften einer Elektronikmarktkette, die im Rahmen einer gemeinsamen Internet-Präsenz auf eigenen Unterseiten Waren anbieten, als eigenständige Diensteanbieter gemäß § 6 Teledienstegesetz (TDG) auch ihre jeweilige Anbieterkennzeichnung vorhalten müssen. Die Wiesbadener Richter sahen in den Auftritten der eigenständigen Unternehmen in der Geschäftsform einer GmbH, die unabhängig voneinander unterschiedliche Waren anboten, eigene Auftritte, sodass ein zentrales Impressum für die Portalseite für mittlerweile über 200 Märkte in Deutschland nicht ausreiche. Vielmehr müsse gewährleistet sein, dass jeder Markt, der konkrete [...]

von |Donnerstag, 3. August 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|