Internet World Business, 10/06, S. 12

Dennoch gilt weiter: Vorsicht bei Werbung rund um die WM

Die vergleichsweise aggressive Markenstrategie der FIFA, die nicht nur politisch für erhebliches Aufsehen gesorgt hat, wurde nun durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes erneut geschwächt. Der BGH entschied, dass die für den Fußball-Weltverband FIFA eingetragene deutsche Marke „Fußball WM 2006“ nicht schutzfähig ist, da es sich hierbei um eine sprachübliche Bezeichnung handle, die die in Deutschland stattfindende Fußball-Weltmeisterschaft beschreibt (Az.: I ZB 96/05 und I ZB 97/05).

Mangels Unterscheidungskraft ordnete der BGH daher die vollständige Löschung der Marke an. Demgegenüber müsse die Marke „WM 2006“ differenziert betrachtet werden und zwar im Hinblick auf die konkret angemeldeten Waren und Dienstleistungen, da sich hier nicht zwingend ein Bezug zur Fußball-Weltmeisterschaft herstellen lasse.

Für Unternehmen bedeutet die Entscheidung, dass in Deutschland grundsätzlich mit der Zeichenfolge „Fußball WM 2006“ geworben werden darf. Möglich wären somit zum Beispiel auch „Fußball WM 2006 Laptops“. Unabhängig vom Markenrecht gilt es jedoch auch wettbewerbsrechtliche Tatbestände im Blick zu halten. Ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWB) kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn ein Anbieter den Eindruck eines offiziellen Sponsors erweckt. Nach wie vor tabu ist das offizielle Logo der FIFA.

Risikoreich bleibt darüber hinaus die Verwendung des Schriftzugs „WM 2006“ alleine, da zum einen noch eine Überprüfung durch das Bundespatentgericht hinsichtlich der Schutzfähigkeit einiger Waren und Dienstleistungen stattfindet, zum anderen die FIFA auf europäischer Ebene hier noch über eine EU-Marke (Anmeldenummer 002155521) verfügt; auch bezüglich der EU-Marke ist ein Löschungsverfahren anhängig.