Grenzenlose Verantwortung – Die Gründung einer Limited in England schützt nicht vor Klagen in Deutschland
Internet World Business, 16/07, S. 7 Der Bundesgerichtshof entschied jüngst, dass auch ein Unternehmen mit Firmensitz im Ausland in Deutschland verklagt werden kann, wenn der bloße Anschein einer unselbstständigen Zweigniederlassung in Deutschland besteht (Az.: III ZR 315/06). Ohne die Rechtsform der englischen Limited pauschal herabsetzen zu wollen, zeigen Fälle aus der Praxis, dass durch diese Rechtsform, aber auch durch die Verlagerung der (offiziellen) Niederlassung ins Ausland teilweise versucht wird, sich dem Zugriff der deutschen Gerichtsbarkeit zu entziehen. In der Praxis besteht das Problem darin, dass Klagen in der Regel am Sitz des Unternehmens, mithin in Großbritannien, einzureichen sind, wenn die [...]

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