Prüf- und Handlungspflichten für Forenbetreiber
Internet World Business, 20-2007, Seite 10 Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Forenbetreiber für die rechtswidrige Zugänglichmachung eines Fotos durch einen Dritten als Mitstörer verantwortlich sein kann (Az.: 308 O 245/07). Die Richter stellten fest, dass die "Ermöglichung der öffentlichen Zugänglichmachung von Fotografien über ein Internetforum durch Dritte (É) die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit birgt, dass von den Dritten solche Rechtsverletzungen begangen werden. Das löst Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen". Praxistipp: Mit Blick auf die neue BGH-Rechtsprechung zum Angebot von Rolex-Imitaten bei Ebay (Az.: I ZR 35/04) hat es das Gericht am [...]

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