Domainrecht: Wann haftet der Admin-C?
Die Rolle des administrativen Ansprechpartners für eine Domain ist unklar, Internet World Business, 08-2007, Seite 8 Der Inhaber einer .de-Domain muss keine natürliche Person sein, sie kann auch einer Firma gehören. In der Whois-Datenbank der Denic werden ein technischer (Tech-C) und ein administrativer Ansprechpartner (Admin-C) aufgeführt. Letzterer ist der Bevollmächtigte für alle administrativen Vorgänge rund um die Domain – und Anlaufpunkt für rechtliche Streitigkeiten. Bei Unternehmen muss der Admin-C nicht gleich der Inhaber sein, oft ist er nur der IT-Leiter. Ausländische Unternehmen, die eine .de-Domain registrieren wollen, benötigen hierzu eine Person mit ladungsfähiger Adresse in Deutschland. Der Admin-C ist also der [...]
Rauschhofer Social