Headhunter angeln im Haifischbecken
Beitrag von RA Dr. Rauschhofer in der Computerwoche Nr. 35 vom 31.8.2001 Wenn der Headhunter anruft, kann es teuer werden: Entweder für das betroffene Unternehmen, das einen IT-Spezialisten verliert, oder für den Personalberater, wenn er sittenwidrig handelt. Es stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen und wie man sich gegen diese Abwerbungsversuche wehren kann. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist grundsätzlich auch das planmäßige Abwerben von Mitarbeitern eines Konkurrenten erlaubt. Ein "Abspenstigmachen" wird erst dann sittenwidrig, wenn die beim Abwerben angewandten Mittel oder der erstrebte Zweck sittlich zu missbilligen sind. Als verwerfliches Mittel kommen dabei insbesondere die Verleitung des Umworbenen zum Vertragsbruch [...]

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