Gegendarstellung im Internet
(Rauschhofer Online - 31.1.01) Immer wieder stellt sich die Frage, ob ein Betroffener gegen eine Nachricht im Internet mit einer Gegendarstellung vorgehen kann. Genährt durch verkürzt wiedergegebene Urteile hat sich das Gerücht gebildet, dass im Internet keine Gegendarstellung einforderbar sei, so z.B. in Focus-Online. Tatsache ist, dass sehr wohl eine gesetzliche Grundlage für Gegendarstellungsansprüche im Internet besteht. Nach § 10 Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) ist jeder Anbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten (§ 6 Abs. 2 MDStV) verpflichtet, unverzüglich eine Gegendarstellung ohne Kosten für den Betroffenen aufzunehmen. Erste Voraussetzung für einen Anspruch ist die Einordnung des Dienstes als Mediendienst. Am 1.8.1997 traten parallel [...]

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