(Rauschhofer Online 29.12.2000) In einem am 28.9.2000 verkündeten Urteil bestätigte nun auch das LG München I im Anschluss an die Entscheidung rechtsanwaelte.de, die Entscheidung des OLG Braunschweig – stahlguss.de – und entgegen der Entscheidung des LG Hamburg die Rechtmäßigkeit der Verwendung allgemeiner Oberbegriffe (LG München I, Az.: 4 HKO 13251/00).

Das Gericht urteilte, dass allein aus der Verwendung eines rein beschreibenden Domain-Namens – hier: autovermietung.com – zwar Kundenströme kanalisiert würden, dies allein nicht wettbewerbswidrig sei. Maßgeblich sei die Beurteilung des Einzelfalls, wobei „ein Internet-Nutzer, der die streitgegenständliche Domain aufruft und feststellt, dass er zur Homepage der Beklagten zu 2 durchgeschaltet wurde, seine Suche nach weiteren Angeboten nicht beenden, da er nicht davon ausgeht, dass es sich bei der Firma Europcar um den einzigen Anbieter von Mietwagen handelt“.

Auch verneinte das Gericht einen Anspruch der Klägerin auf Einrichtung eines Portals mit der Begründung, dass „sich ein solcher Anspruch auch nicht mit den Realitäten vereinbaren lassen würde, da ansonsten jedem gewerblichen Autovermieter ein entsprechender Anspruch eingeräumt werden müsste. Angesichts der zahlreichen Anbieter auf diesem Markt wird deutlich, dass hierin eine Lösung nicht gesehen werden kann“.

Angesichts des um eine weitere Entscheidung bereicherten Entscheidungsspektrums wächst die Spannung, ob der BGH in der Revision zu mitwohnzentrale.de grundsätzliche Ausführung zur Zulässigkeit allgemeiner Domain-Namen machen wird.

Links zum Thema:

Entscheidung des LG München im VOLLTEXT
Urteil des Landgerichts München I – rechtsanwaelte.de OLG Braunschweig bestätigt die Rechtmäßigkeit der Verwendung von
Gattungsbegriffen als Domain-Namen LG Hamburg bestätigt Rechtmäßigkeit der
Verwendung von Gattungsbegriffen als Domain-Namen
Das Ende von „gattungsbezeichung.de“ ? Beitrag von RA Rauschhofer in der Computerwoche Nr. 47 vom 26.11.1999, S. 4 unter dem Titel: Rechtsanwalt befürchtet neuen  „Domain-Krieg“

Stellungnahme zum Urteil des Landgerichts München I – rechtsanwaelte.de

Kurzbeitrag: Der Stand der Rechtsprechung bei allgemeinen
Domain-Namen; JurPC Web-Dok. 235/2000