I. Headhunting

Urteil des OLG Karlsruhe vom 25.07.2001
Urteil des OLG Stuttgart vom 17.12.1999 via JurPC
Beschluss des BGH vom 2.11.2000 via JurPC

II. E-Mail-Werbung

Die überschaubare aber derzeitig einhellige Rechtsprechung kommt zu dem Ergebnis, dass das unaufgeforderte Zusenden von E-Mail-Werbung rechtswidrig ist.
Dies entschied zuerst das Amts- später das Landgericht Traunstein, das Landgericht Berlin, das Amtsgericht Brakel sowie inzwischen diverse weitere Gerichte.
In diesen Verfahren wurde sowohl ein Unterlassungsanspruch des Mitbewerbers aus § 1 UWG festgestellt als auch ein Unterlassungsanspruch des Empfängers der Werbemail nach § 1004 BGB.

Jüngst bestätigte auch das Amtsgericht Wiesbaden (Az.: 91 C 6716/99 – 35), dass der Streitwert im Rahmen des Kostenerstattungsanspruchs einer Abmahnung wegen E-Mail-Werbung mit DM 10.001,- nicht zu beanstanden ist.

siehe auch:

Internet-Recht für die Praxis – Teil 2: Wettbewerbsrecht – (Beitrag in der DIREKT MARKETING 06/2001)

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