LG Köln: Online-Pseudonyme und Domain-names
Urteilsgründe im Volltext 23.2.2000 (RA) In einer heute vor dem LG Köln ergangenen Entscheidung urteilte das Gericht, dass gegen einen Nutzer, der seit Jahren in der Online-Szene unter einem Pseudonym auftritt, kein Unterlassungsanspruch wegen der Benutzung der mit diesem Pseudonym identischen Domain von Seiten einer nachnamensgleichen Person besteht (Az.: 14 O 322/99). Ein Rechtsanwalt, dessen Nachname mit dem Pseudonym des Inhabers einer namensgleichen Domain übereinstimmt, klagte auf Unterlassung der Domainverwendung und Nutzung der Domain als Teil einer E-Mail-Adresse. Der Kläger führte hier die Annahme einer Verwechslungsgefahr an, legte jedoch keine entsprechende Verkehrsgeltung dar. Gleichzeitig begründete der Kläger den Unterlassungsanspruch der [...]

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