Gegendarstellung in gleicher Form, aber nicht identisch
Internet World Business, 07-2008 , Seite 10 Das OLG Karlsruhe bestätigte den Anspruch auf eine Gegendarstellung auf der Titelseite, dem Ort der Erstmitteilung. Die Richter billigten dem beklagten Verlag indes zu, eine gewisse Reduzierung der Schriftgröße vorzunehmen damit "die Titelseite durch Umfang und Aufmachung der Gegendarstellung nicht ihre Funktion verliert" (Az.: 14 U 199/07). Diese Entscheidung lässt sich im Wesentlichen auf Gegendarstellungsansprüche im Onlinebereich übertragen. Der Gegendarstellungsanspruch ergibt sich aus § 56 des Rundfunkstaatsvertrags, der insbesondere für journalistisch-redaktionelle Internetseiten Anwendung findet. Praxistipp: Jeder Betroffene kann gegen eine unwahre Tatsachenbehauptung im Wege der Gegendarstellung vorgehen und verlangen, dass diese [...]
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