Internet-/Onlinerecht

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Wer unbegründet abmahnt, muss die Kosten der Gegenseite zu-zahlen

Internet World Business, 03-2008, Seite 10 Das Landgericht Bochum entschied jüngst, dass die zur Verteidigung erforderlichen Kosten für eine rechtsanwaltliche Gegenabmahnung erstattungsfähig sind, wenn die Abmahnung offensichtlich unbegründet ist. Im konkreten Fall hatte der Inhaber einer Wort-/Bildmarke, die einen generischen Begriff enthielt, den Inhaber der gleichnamigen Domain abgemahnt, einen Dispute-Eintrag bei der Denic erwirkt sowie zur Löschung der Domain und Übernahme der durch die Abmahnung entsprechenden Kosten unter Fristsetzung und Klageandrohung aufgefordert. Die Abmahnung, die wohl der Versuch war, durch "Abschreckung" günstig an eine Domain zu gelangen, wurde auf markenrechtliche Ansprüche gestützt. Der Empfänger der Abmahnung handelte jedoch nicht im [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Abmahnungen|

Händler auch bei Portal impressumspflichtig – Streitwert bei Wettbewerbssachen

Internet World Business, 18-2008, Seite 10 Das Schleswig-Holsteinische OLG hatte für eine Unterlassungsverfügung wegen fehlender Widerrufsbelehrung den Streitwert mit 10.000 Euro bemessen. Das Gericht verwarf eine Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin hiergegen als unzulässig, weil es für die Heraufsetzung des Streitwerts an einem Rechtsschutzinteresse fehle. Die Antragstellerin hätte nämlich einen wirtschaftlichen Nachteil, wenn die Kostenschuld gegenüber den Prozessbevollmächtigten anwüchse, es sei denn, es wäre eine über den gesetzlich vorgesehenen Sätzen liegende Honorarvereinbarung geschlossen worden. Zudem sei der Streitwert für einfache bis durchschnittliche Wettbewerbssachen angemessen, insbesondere wenn man die (kleineren) Unternehmensverhältnisse der Prozessparteien berücksichtigt (Az.: 6 W 9/08). Praxistipp: [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Internet-/Onlinerecht|

„Verkauf nur an Gewerbetreibende“ muss deutlich sein

Internet World Business, 09-2008, Seite 10 Das OLG Hamm verurteilte einen gewerblichen Ebay-Anbieter zur Unterlassung, weil dieser nicht hinreichend klar auf einen Verkauf nur an Gewerbetreibende hingewiesen habe, sodass die fehlende Belehrung über das Widerrufsrecht gegenüber Verbrauchern beanstandet wurde (Az.: 4 U 196/07). Eine Verkaufsbeschränkung nur an Gewerbetreibende durch AGB ist grundsätzlich zulässig, die Verbraucherschutzregelung kann dann entfallen. Voraussetzung dafür, so die Richter, sei indes, dass die Beschränkung "im Angebot selbst an hervorgehobener Stelle vorangestellt oder jedenfalls in eine entsprechende Rubrik zum Vertragsschluss eingebettet" würde. Im vorliegenden Fall war die Klausel an einer Stelle eingefügt, die mit dem Kaufadressaten und [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, EDV-/Vertragsrecht, Internet-/Onlinerecht|

Voraussichtliche Lieferzeiten zulässig

Internet World Business, 16-2008, Seite 10 Das LG Frankfurt wies eine Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe aus einer Unterwerfungsvereinbarung wegen Verwendung der Klausel "Angaben über die Lieferfrist verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten" mangels Verstoßes gegen die Unterwerfungsvereinbarung, aber auch gegen AGB-Recht ab. Die Verwendung dieser Formulierung, so das Gericht, verstoße nicht gegen eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung hinsichtlich der Klausel "Liefertermine sind nur bindend, wenn diese schriftlich von uns zugesagt werden" (Az.: 2–31 O 128/07). Mit Blick auf die in der Literatur als wirksam angesehenen "Circa-Fristen" stellten die Richter fest, dass kein Unterschied zwischen Circa-Fristen und "voraussichtlichen Lieferzeiten" ausgemacht werden könne. [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Internet-/Onlinerecht|

Kontaktformular reicht nicht für Impressum

Internet World Business, 08-2008, Seite 10 Das Landgericht Essen entschied mit Urteil vom 19.09.2007, dass die Verwendung eines Kontaktformulars anstelle einer E-Mail-Adresse nicht den Anforderungen an die Impressumspflicht gemäß Paragraf 5 Telemediengesetz (TMG) entspricht (Az.: 44 O 79/07). Die Richter stützten ihre Entscheidung auf die Anforderungen nach Paragraf 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG, da es bei der Verwendung eines Kontaktformulars an der ausdrücklich normierten Aufnahme der Adresse der elektronischen Post fehle, über die eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglicht werden soll. Praxistipp: Websitebetreiber sollten sich das Urteil zu Herzen nehmen. Nicht selten wird anstelle einer E-Mail-Adresse ein Kontaktformular verwendet, [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Internet-/Onlinerecht|

Telefax im Impressum nicht zwingend

Internet World Business, 06-2008, Seite 12 Das Hanseatische Oberlandesgericht wies ein Unterlassungsbegehren wegen der fehlenden Angabe eines Telefaxanschlusses im Impressum eines Online-Anbieters als unbegründet zurück (Az.: 5 W 77/07). Die Richter vermochten den gesetzlichen Bestimmungen keine Verpflichtung zu entnehmen, dass "der Unternehmer stets auch eine Kommunikation per Telefax als Fernkommunikationsmittel (É) zwingend vorzuhalten" habe. Vielmehr normiere diese Vorschrift das "klare und verständliche Bereitstellen von Information nur entsprechend einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise, ohne dieses vorzugeben". Im Klartext: Man muss keine Faxnummer angeben, wenn andere Kommunikationskanäle zur Verfügung stehen, mit denen der Online-Anbieter unmittelbar erreichbar ist. Praxistipp: Für [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Internet-/Onlinerecht|

Domainrecht: Bei Domainregistrierung vor Kennzeichenrecht ist Interessenabwägung erforderlich

Internet World Business, 23-2008, Seite 10 Die Regeln der deutschen Domain-Registry Denic für die Registrierung von Domains bergen immer wieder Konfliktpotenzial bezüglich des Kennzeichen- und Markenrechts. Schließlich laufen die Prozesse der Domainregistrierung und der Eintragung einer Marke komplett unabhängig voneinander ab. Wer eine Domain besitzt, dem müssen nicht unbedingt die dazugehörigen Markenrechte gehören – und umgekehrt. Unlängst hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage zu befassen, ob der Inhaber der im Jahr 2000 registrierten Domain Afilias.de wegen Verletzung eines erst danach entstandenen Kennzeichenrechts in Anspruch genommen werden kann (Urteil vom 24. April 2008, Az.: I ZR 159/05). Klägerin war [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Domainrecht|

Datenschutzrecht: Opt-out-Erklärung für E-Mail und SMS rechtswidrig

Internet World Business, 20-2008, Seite 12 Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit einer Klausel in Formularen des Kundenbindungssystems "Payback" zu befassen, in der sich Kunden mit ihrer Unterschrift damit einverstanden erklären, Werbung per Post, SMS oder E-Mail zu erhalten (Az.: VIII ZR 348/06). Dieser Klausel unterstellt war ein Feld "Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird". Der BGH sah diese Einwilligungsklausel als unwirksam an, da die erstrebte Datennutzung für Werbung durch E-Mail und SMS den Grundsätzen des Wettbewerbsrechts widerspricht. Demnach ist eine Klausel, die so gestaltet ist, dass "der Kunde tätig werden und ein Kästchen ankreuzen muss, wenn er [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Datenschutzrecht, Internet-/Onlinerecht|

Internetrecht: Double Opt-in

Internet World Business, 15-2008, Seite 12 Das Amtsgericht Berlin Mitte verurteilte einen Anbieter wegen der Übermittlung von Werbe-E-Mails zur Unterlassung (Az.: 21 C 43/08). Ein unbekannter Dritter hatte die E-Mail-Adresse einer Rechtsanwältin auf den Internetseiten des Anbieters eingetragen, die nun eine werbende E-Mail mit Informationen über die angebotenen Dienstleistungen erhielt. Das Gericht verurteilte den Anbieter als Mitstörer, stellte jedoch fest, dass im Falle eines sogenannten Double-Opt-in-Verfahrens die Rechtslage anders zu beurteilen gewesen wäre. Bei einem Double-Opt-in-Verfahren erhält der Interessent nach seiner Anmeldung eine Begrüßungsnachricht mit der Aufforderung, einen Link anzuklicken. Reagiert der Empfänger nicht, wirkt dies als Ablehnung. Das Gericht [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Internet-/Onlinerecht|

Privatnutzung und Werbung – Wo beginnt „Handeln im geschäftlichen Verkehr“?

Internet World Business, 06-2008, Seite 12 Der Inhaber der Domain Studi.de betrieb seit 1998 eine Informationsseite, auf der er insbesondere Rubriken zu Flugsport, Abitur und Studienveranstaltungen vorhielt. Der Domainname Studi.de ist dem Nachnamen des Domaininhabers entlehnt und wird seit vielen Jahren als dessen Spitzname benutzt. Der Fall Durch Einbindung eines Flash-Objekts des Wetterdienst-Portals Wetter.de wies die Seite neben den Wetterdaten in diesem Flash-Objekt verlinkte Werbung zu Klingeltönen auf. Der Domaininhaber erhielt für die diesbezügliche Werbung keine Vergütung; jedoch wurde ihm damit seitens Wetter.de im Gegenzug ermöglicht, Wetterdaten kostenlos bereitzustellen. Die griffige Domain Studi.de weckte das Interesse eines Käufers. [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Internet-/Onlinerecht|