BGH: Gattungsdomains grundsätzlich zulässig! Mündliche Verhandlung vor dem BGH zu mitwohnzentrale.de
Pressemitteilung Mündliche Verhandlung vor dem BGH zu mitwohnzentrale.de (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Mai 2001 – I ZR 216/99 –) Am 17.5.2001 nahm der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals zu der grundsätzlichen Frage Stellung, ob und ggf. inwieweit die Verwendung von allgemeinen Domainnamen zulässig ist. Nach einer Vielzahl von Entscheidungen diverser Land- und Oberlandesgerichte, die überwiegend von der Rechtmäßigkeit der Verwendung allgemeiner Domainnamen ausgingen (dazu: www.rechtsanwalt.de), erklärte das höchste deutsche Gericht für Zivilsachen, dass grundsätzlich eine Verwendung von allgemeinen Domainnamen nicht zu beanstanden ist. Wie schon die Landgerichte Darmstadt, Hamburg und teilweise München sowie das Oberlandesgericht Hamm schloss sich der BGH der Rechtsauffassung [...]

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