Cloud Computing aus Unternehmenssicht – Wie Sie Gewitterwolken vermeiden
Cloud Computing aus Unternehmenssicht - Wie Sie Gewitterwolken vermeiden -
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Open Text vs. Open Source Open Text Software GmbH unterliegt vor LG Düsseldorf. Einstweilige Verfügung im Rechtsstreit mit AOE media GmbH wurde abgelehnt.
Unabhängig davon, ob als Muster erworben oder anwaltlich erstellt, sind AGB immer nur so gut, wie sie aktuell sind. Selbst wenn AGB beispielsweise im Jahre 2005 dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entsprochen haben, besteht die Gefahr, dass einzelne Klauseln durch die Änderung der Rechtsprechung nunmehr unwirksam geworden sind. Verwendet ein Unternehmer unwirksame AGB handelt er in der Regel wettbewerbswidrig und muss sich daher der Gefahr von Abmahnungen ausgesetzt sehen. Darauf hinzuweisen ist, dass mit Ausnahme der höchstrichterlichen Entscheidungen durch den BGH diverse Ober- oder Landgerichte teilweise unterschiedliche Auffassung vertreten. Infolge des sog. fliegenden Gerichtsstandes besteht indes die Gefahr, gerade dort [...]
Im November 2009 haben wir Ihnen hier die wichtigsten Neuerungen im AGB-Recht dargestellt. Seitdem gibt es schon wieder viele neue und wichtige Urteile, die es für die Verwender von AGB zu beachten gilt, um Abmahnungen von Wettbewerbern zu verhindern. Das OLG Köln (Beschl. v. 27.04.2010 - Az.: 6 W 43/10) hat entschieden, dass der Ausschluss benutzter Kosmetika von dem fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht rechtswidrig sei. Das OLG Köln (Urt. v. 22.01.2010, Az.: 6 U 119/09) hat auch einzelne AGB eines Telekommunikations-Anbieters als rechtswidrig eingestuft, da die Klauseln die Verbraucher in unangemessener Weise benachteiligten. Außerdem entschied das OLG Köln (Urt. v. 27.04.2010, Az.: [...]
Rheingau generische Domain, BGH Mitwohnzentrale.de
Das „Hinsendekosten-Urteil“ des EuGH; mehr Fragen als Antworten!?!
Links auf Twitter zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig:Das Landgericht Frankfurt am Main hat am heutigen Tage - soweit ersichtlich - die bundesweit erste Entscheidung wegen eines auf Twitter kommentierten Links zu rechtswidrigen Inhalten gefällt. In mehreren Foren stellte ein anonymer Nutzer eine Vielzahl wahrheits- und wettbewerbwidriger Behauptungen über ein Unternehmen auf.
Links auf Twitter zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig:Das Landgericht Frankfurt am Main hat am heutigen Tage - soweit ersichtlich - die bundesweit erste Entscheidung wegen eines auf Twitter kommentierten Links zu rechtswidrigen Inhalten gefällt. In mehreren Foren stellte ein anonymer Nutzer eine Vielzahl wahrheits- und wettbewerbwidriger Behauptungen über ein Unternehmen auf.
Abmahnung Filesharing Schadensersatz Unterlassungserklärung
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