Landgericht Frankfurt – virtuelle Entblößung

Leitsätze zum Urteil: Schmerzensgeld bei Fotomontage vom 26.11.2009 Az.: 2/03 O 229/09 – Sonya Kraus

  1. Bekannten Persönlichkeiten steht ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse an ihrer Privatanschrift zu, so dass als Zustellungsanschrift die Adresse ihrer Prozessbevollmächtigten ausreichend ist.
  2. Wird durch Fotomontage ein real existierendes Bild in ein Nacktbild umgewandelt und/oder der Kopf einer erkennbaren Person auf einen anderen nackten Körper montiert, verletzt diese „virtuelle Entblößung“ das Persönlichkeitsrecht der identifizierbaren Person in gravierender Weise und berechtigt zu einem Schmerzensgeld in Höhe von € 10.000,00.

Urteil des LG Frankfurt als PDF

Hintergründe € 10.000,- Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Fotomontage

Presse

Zum Thema Persönlichkeitsrechte im Internet:

  • 13 Thesen zu Twitter & Co.
    Leitlinien und Antworten anlässlich eines Interviews bei ZDF-WISO
  • Löschen impossible
    Das Internet vergisst nichts – ZDF WISO
  • Twitter und die Paragrafen
    dreiteilige Serie der Internet World Business zu Social Media –
    Teil 1: IWB 24/09, S. 30f. (PDF)
  • Mediendienste im World Wide Web
    Elektronische Publikationen im Lichte des Presserechts – via JurPC