Worauf Sie beim Kauf oder Verkauf einer Domain achten sollten | Beitrag in der Internetworld
internet world 8/02, S. 72 Nach dem durch eine Vielzahl von Urteilen der bisweilen unsichere Domain-Markt insbesondere für Gattungsdomains eine gewisse Rechtssicherheit erhalten hat, können Domains unbestreitbar wertvolle Wirtschaftsgüter darstellen. Um diese Wirtschaftsgüter sicher zu handeln, bedarf es der Beachtung einiger Grundregeln bei der Vereinbarung einer Domain-Übertragung. Gemäß § 6 (2) der DENIC-Registrierungbedingungen überträgt die DENIC die Domain an einen vom Kunden benannten Dritten, wenn der Kunde den Registrierungsvertrag kündigt und der Dritte einen Auftrag zur Registrierung erteilt. Die DENIC ist berechtigt, einen Registrierungsauftrag abzulehnen, solange ein Dritter ein Recht auf die Domain gegenüber der DENIC geltend macht (Dispute-Eintrag). Zunächst [...]

Rauschhofer Social