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Datenschutzsrecht / Auftragsdatenverarbeitung

Die Praxis zeigt, dass das Thema Auftragsdatenverarbeitung zwar grundsätzlich bekannt ist, aber teilweise (noch) nicht der aktuellen Rechtslage entsprechend umgesetzt wurde. Speziell bei der Auslagerung von Leistungen im Online-Bereich, bedarf es hier eines besonderen Augenmerks.

von |Freitag, 18. Januar 2013|2013, Datenschutzrecht, IT-Recht|

Video-Blog IT-Recht | Auftragsdatenverarbeitung

Die Praxis zeigt, dass das Thema Auftragsdatenverarbeitung zwar grundsätzlich bekannt ist, aber teilweise (noch) nicht der aktuellen Rechtslage entsprechend umgesetzt wurde. Speziell bei der Auslagerung von Leistungen im Online-Bereich, bedarf es hier eines besonderen Augenmerks. Die wenigsten wissen allerdings, dass bereits der unterstützende Einsatz externer IT-Dienstleister die Verpflichtungen aus § 11 Bundesdatenschutzgesetz auslöst. Im Video aus unserem Video-Blogs IT-Recht werden die gesetzlichen Anforderungen wie aus deren Erfüllung erläutert. Daten verarbeiten lassen Wer Kundendaten auf fremden Servern laufen lässt, muss sich rechtlich absichern Beitrag in der INTERNET WORLD Business zum Thema Auftragsdatenverarbeitung  

von |Donnerstag, 17. Januar 2013|Datenschutzrecht, Internet-/Onlinerecht, IT-Recht, Video|

Der Datenschutz als „Internetfalle“? Was Sie als Shopbetreiber beim Einsatz von Cookies, Google Analytics usw. beachten sollten!

Was Sie als Shopbetreiber beim Einsatz von Cookies, Google Analytics usw. beachten sollten!

von |Montag, 10. Januar 2011|2009, Abmahnung, Datenschutzrecht, Internet-/Onlinerecht|

Datenschutzrecht: Opt-out-Erklärung für E-Mail und SMS rechtswidrig

Internet World Business, 20-2008, Seite 12 Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit einer Klausel in Formularen des Kundenbindungssystems "Payback" zu befassen, in der sich Kunden mit ihrer Unterschrift damit einverstanden erklären, Werbung per Post, SMS oder E-Mail zu erhalten (Az.: VIII ZR 348/06). Dieser Klausel unterstellt war ein Feld "Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird". Der BGH sah diese Einwilligungsklausel als unwirksam an, da die erstrebte Datennutzung für Werbung durch E-Mail und SMS den Grundsätzen des Wettbewerbsrechts widerspricht. Demnach ist eine Klausel, die so gestaltet ist, dass "der Kunde tätig werden und ein Kästchen ankreuzen muss, wenn er [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Datenschutzrecht, Internet-/Onlinerecht|