WeinnachtsbaumDas Jahr neigt sich dem Ende zu. Grund und Gelegenheit genug, zum einen für das Interesse und die spannenden Diskussionen zu danken, zum anderen mit einem kleinen Rück- und Ausblick zum IT-Recht das Jahr 2013 zu verabschieden.

Das letzte Jahr war wieder geprägt von spannenden Urteilen. Zu nennen sind die von uns erwirkten Entscheidungen zur Herausgabe eines Administratorenkennworts im Wege der einstweiligen Verfügung, das Verbot der Alleinstellungswerbung mit der Behauptung „konkurrenzlos“ zu sein und allen voran natürlich die äußerst intensiv geführte Auseinandersetzung zu den Abmahnungen wegen des Impressums auf Facebook, im Rahmen dessen das Oberlandesgericht Nürnberg unserer Berufung stattgab.

Der Kern unserer fast 18-jährigen Beratung im IT-Recht lag und liegt in der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen über Softwareimplementierung und –pflege genauso wie im Bereich IT-Outsourcing, das neuerdings auch unter Software as a Service oder Cloud-Computing „fimiert“. Bereits im letzten Jahr lag hier ein Fokus stark im Bereich der Auftragsdatenverarbeitung, deren Regelung, vor allem aber auch Regelungsbedarf sich in 2014 intensivieren dürfte.

Die langjährige Erfahrung im IT-Recht zeigt, dass es jedes Jahr neue technische Entwicklungen gibt, deren Herausforderung nicht zuletzt in der rechtlichen Bewertung bis hin zur forensischen Klärung von Rechtsfragen besteht.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein frohes Weihnachtsfest sowie einen guten und gesunden Start in das Jahr 2014!