(Rauschhofer Online 9.2.01) Derzeit besteht vielfach die Unsicherheit, ob das Rabattgesetz noch rechtswirksam ist. Auf Grund diverser Ankündigungen und Zeitungsmeldungen im vergangenen Jahr, wonach das Rabattgesetz zum 1.1.2001 aufgehoben werden sollte, wird vermehrt davon ausgegangen, dass dies auch erfolgt sei.

Die zum Jahresanfang geplante Abschaffung des Gesetzes hat sich jedoch verzögert und wird voraussichtlich nicht vor April/Mai 2001 umgesetzt werden.

Nach dem somit noch geltenden Recht dürfen gegenüber Letztverbrauchern damit höchstens Preisnachlässe in Höhe von 3% gewährt werden, wobei beispielsweise der Winterschlussverkauf als Sonderveranstaltung im Sinne des § 7 UWG hier Ausnahmen zulässt, soweit es sich um schlussverkaufsfähige Waren handelt.

Wie die Rechtsprechung auf den bevorstehenden Fall des Rabattgesetzes in der Übergangszeit im Falle eines Verstoßes reagiert, bleibt abzuwarten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Gerichte auf Grund der geltenden Rechtslage entscheiden und unzulässig gewährte Rabatte sanktionieren.

Links zum Thema:

RabattG und ZugabeVO werden abgeschafft via Bundesregierung

Gesetzestext via BMWi

Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Rabatt- und Zugaberechts
via BMWi