Urteile im Urheberrecht
I. Internet neue Nutzungsart bei Fotografien LG Berlin (Geschäftsnummer: 16.0.803/98 - verkündet am 14. Oktober 1999): Das Zugänglichmachen von Fotos in der Online-Ausgabe einer Zeitung stellt gegenüber dem Druck in einer Zeitung eine eigenständige Nutzungsart dar. Laut BGH muß es sich dazu um eine nach der Verkehrsauffassung als solche klar abgrenzbare, wirtschaftlich-technisch als einheitlich und selbständig erscheinende Verwertungsform handeln (GRUR 1990, 669, 671 - Bibelreproduktion, GRUR 1992, 310, 311 - Taschen buchlizenz). Die Online-Ausgabe ist weltweit ständig, aktuell und kostenlos über Telefonleitung zugänglich, wird auf einem Computerbildschirm wahrgenommen, ermöglicht eine Recherche von Artikeln, ist digital leicht speicherbar und zu vervielfältigen [...]

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