Yearly Archives: 2003

Markenrecht im Internet und strategische Domainführung, Vortrag am 27.02.2003 im Kurhaus zu Wiesbaden

Markenrecht im Internet und strategische Domainführung Vortrag am 27.02.2003 im Kurhaus zu Wiesbaden Eine Veranstaltung der Fa. VeriSign Deutschland GmbH Gegenstand des Markenschutzes national/ international Schutzbereich des Markenschutzes Unternehmenskennzeichen, Marken und Titel Verwechslungs- und Verwässerungsgefahr Erläuterungen der aktuellen Rechtsprechung und sich daraus ergebender praktischer Konsequenzen generische Domains als Wettbewerbsvorteil Domains als Meinungsäußerung WIPO-Verfahren nach UDRP Internationale Gerichtszuständigkeit Praktische Auswirkungen für die internationale Markenführung Programm (131k) 

von |Samstag, 1. Februar 2003|2003, Domainrecht, Markenrecht, Seminare|

Anwaltskanzlei Rauschhofer gewinnt Hessischen Wettbewerb E-Business-Lösungen

Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Rauschhofer Pressemitteilung des Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Pressemitteilung des Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (PDF) Pressemitteilung als PDF E-Business-Konzepte für den Mittelstand, hessen-media Band 45 (PDF) Kanzleigründer Dr. Hajo Rauschhofer (Wiesbaden, 12./13.11.2003) Bei der Preisverleihung anlässlich des 7. Hessischen Online-Tages zeichneten das Hessische Ministerium für Wirtschaft und Landesentwicklung und die Deutsche Telekom AG die Anwaltskanzlei Rauschhofer (www.rechtsanwalt.de) für ihre herausragende E-Business-Lösung mit dem ersten Preis aus. Einer Jury aus Vertretern des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, der Investitionsbank Hessen AG, der Deutschen Telekom AG und der Johann Wolfgang [...]

von |Sonntag, 12. Januar 2003|2003, Content, IT-Recht|

Administratoren zwischen Gut und Böse

Beitrag in der internet world 2/03, S. 50 Der Administrator in einem Unternehmen ist regelmäßig zum einen für die allgemeine Funktionsfähigkeit des gesamten DV-Systems, zum anderen für dessen Sicherheit verantwortlich. Gleichzeitig werden ihm teilweise ergänzende Aufgaben übertragen, wonach Internet- oder E-Mail-Aktivitäten zu überwachen sind. Häufig bewegt sich der Administrator im Grenzbereich des rechtlich Zulässigen und muss in einem Spagat zwischen Aufgabenerfüllung und Strafbarkeit tätig sein. Zunächst entscheidend für die Befugnisse des Administrators ist, ob private E-Mail- oder Internetnutzung einem Verbot unterliegt. Ist eine private Nutzung zumindest geduldet, greift das Telekommunikationsgesetz (TKG), infolgedessen eine Überwachung grundsätzlich das Fernmeldegeheimnis gem. § 85 [...]

von |Montag, 6. Januar 2003|2003, IT-Recht|