Frankfurt a.M./Wiesbaden 29. September 2010
Im Streit über die Domain
rheingau.de urteilte heute die Kammer für
Kennzeichenstreitsachen des Landgerichtes Frankfurt a.M., dass dem erst im
Jahre 2007 gegründeten Zweckverband Rheingau keine Rechte an der Domain
rheingau.de zustehen (Az.: 2-06 O
267/10).
Hintergrund des
Rechtsstreites ist, dass der Wiesbadener Internetprovider
VISTEC
und die Webagentur
Klickrhein
gemeinsam im Jahre 1998 die Benutzung der Domain
„rheingau.de"
aufgenommen haben. Seitdem präsentiert die Webagentur
Klickrhein
bei der von
VISTEC
gehosteten Domain umfangreiche Informationen über den Rheingau,
insbesondere Sehenswürdigkeiten, einen Veranstaltungskalender, Hotels,
etc.
Nachdem der
Zweckverband zunächst zur Herausgabe der Domain aufforderte und später
durch Rechtsanwälte abmahnen ließ, erhoben die Prozessbevollmächtigten von
VISTEC
und
Klickrhein
eine
negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Frankfurt a.M., um
feststellen zu lassen, dass dem Zweckverband keine Ansprüche zustehen.
Daraufhin erhob der Zweckverband Widerklage mit Forderungen auf
Unterlassung, Herausgabe, Auskunft und Schadensersatz.
Das LG Frankfurt
a.M. verkündete heute um 10:00 Uhr die Entscheidung und wies die
Widerklage ab. Der Zweckverband hat somit die Kosten des Verfahrens zu
tragen.
„Das Urteil des Landgerichtes Frankfurt a.M. ist für
uns wenig überraschend, da wir die Rechtslage von Anfang
so
bewertet und kommuniziert haben.
Der Rheingau kann weder einer Gebietskörperschaft noch einem sonstigen
Namensträger zugeordnet werden, sodass hier die allgemeinen Grundsätze des
Bundesgerichtshofes zu der Registrierung
generischer Domainnamen gelten",
so Rechtsanwalt
Dr. Hajo Rauschhofer,
Prozessbevollmächtigter von
VISTEC
und
Klickrhein.
„Angesichts der nach unserer Auffassung eindeutigen
Rechtslage verwundert es, dass trotz des auch nach der mündlichen
Verhandlung kommunizierten Gesprächsangebotes keine Reaktion erfolgte.
Auch
ist nicht verständlich, weshalb der Zweckverband zu der von ihm
angemeldeten DE-Marke nicht die korrespondierende Domain
kulturland-rheingau.de wählt, sondern versucht, ohne Rechtsgrundlage hier
einer seit 1998 genutzten Domain habhaft zu werden.“,
Rauschhofer weiter.