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"Für die ersten 90 Prozent des Software-Codes braucht man 90 Prozent der Entwicklungszeit. Für die restlichen 10 Prozent des Codes benötigt man die anderen 90 Prozent." 
Tom Cargill, Software-Entwickler bei den AT&T Bell Laboratories

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 Neuste Entscheidung

 

  • UDRP-Verfahren / WIPONeue Beiträge und Entscheidungen
    Die Inanspruchnahme von Privacy-Services, um sich UDRP-Verfahren zu entziehen, stellen ein weiteres Indiz für das Vorliegen von „bad faith“ dar.
    WIPO Arbitration and Mediation Center - Case No. D2009-1754

  • UDRP-Verfahren / WIPONeue Beiträge und Entscheidungen
    Die Forderung von $ 50.000 für eine Domain-Übertragung indiziert, dass deren Wert nur wegen der Assoziation mit einer Marke entstanden ist. Die Nutzung eines Pseudonyms, um die wahre Identität zu verschleiern, ist ein Hinweis auf das Vorliegen von bad faith.
    WIPO Arbitration and Mediation Center - Case No. D2009-1329

  • UDRP-Verfahren / WIPO
    Das Angebot eines Domainverkaufs spricht für bad faith, wenn es an Beweisen fehlt, die eine Nutzung nach Treu und Glauben (bona fide) belegen. Der Zusatz “.com.au” bei einer Domain ist für die Frage der Verwechslungsgefahr irrelevant.
    WIPO Arbitration and Mediation Center - Case No. DAU2009-0005 

  • UDRP-Verfahren / WIPO
    bad faith bei Ergänzung einer Domain mit Tätigkeitsbereich
    WIPO Arbitration and Mediation Center - Case No. D2009-0018

  • UDRP-Verfahren / WIPO
    Zur Ausnutzung des Rufes eine berühmten Marke für Redirect
    Nutzung eines Logos als Beweis für bad faith
    WIPO Arbitration and Mediation Center - Case No. D2009-0071

  • UDRP-Verfahren / WIPO
    Weißer Text auf weißem Hintergrund Indiz für bad faith
    Zur Übertragung von Tippfehlerdomains bei berühmten Marken
    WIPO Arbitration and Mediation Center - Case No. D2009-0003

  • OLG Düsseldorf verweist im Besichtigungsverfahren artec ./. Arcor
    an LG Düsseldorf zurück - via Handelsblatt

  • UDRP-Verfahren / WIPO
    Zur Übertragung von Tippfehlerdomains bei berühmten Marken
    WIPO Arbitration and Mediation
    Center
    -  Case No. D2008-1580  

  • UDRP-Verfahren / WIPO
    Zur Frage bad faith und Verzögerung bei vermeintlichem Transfer-Angebot; Übertragungsangebot führt zu keiner Unterbrechung des UDRP-Verfahrens
    WIPO Arbitration and Mediation
    Center
    -  Case No. D2008-1051  

  • Quellcode-Besichtigung im einstweiligen Verfügungsverfahren, LG Frankfurt, Az. 2-3 O 258/05 
    Ein Besichtigungsanspruch kann auch im Wege der einstweiligen Verfügung zur Quellcodeherausgabe geltend gemacht werden.     

 

 

Aktuelle Beiträge

 

 

 



I. Einführung

Das Recht der Informationstechnologie – kurz: IT-Recht - hat im letzten Jahrzehnt massiv an Wichtigkeit gewonnen, da die Informationsgesellschaft von der Funktionsfähigkeit ihrer Systeme essenziell abhängt. Steht beispielsweise ein großes System für die Abwicklung von Flugbuchungen nur für wenige Stunden, führt dies nicht nur zu Unannehmlichkeiten, sondern regelmäßig zu sechs- bis siebenstelligen Schäden.

Von vergleichbarer Bedeutung für einen Internetanbieter ist der Ausfall seines Online-Shops, da ihm zum einen konkrete Geschäfte entgehen, zum anderen Kunden, die ihren Bedarf anderweitig decken, häufig nicht mehr wiederkehren.

Das IT-Recht umfasst eine Vielzahl von Einzeldisziplinen. Neben dem klassischen Vertragsrecht, insbesondere Softwareerstellungsverträge oder Hardware- und Softwarekauf, finden sich häufig AGB-rechtliche Themen bis hin zu neueren Vertragstypen wie Outsourcing-Verträge und Service-Level-Agreements.


Zudem sind europarechtliche Kartellthemen wie z. B. Vertriebsbeschränkungen oder, soweit der Online-Bereich betroffen ist, urheberrechtliche, markenrechtliche- oder wettbewerbsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.


Auf Grund der Praxiserfahrung der Kanzlei werden auf den nachfolgenden Seiten sämtliche Themen behandelt und sukzessive ergänzt, um einen ersten Überblick der sich stellenden Anforderungen zu vermitteln.  

 

I. Einführungen als Videobeitrag

II. Einführung zum Softwarerecht

III. IT Outsourcing und SLAs

IV. Online-Recht

V. Nächste Vorträge zum Themenbereich