Ein Grund zu feiern. Die Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte besteht am 1. März 2012 zehn Jahre. Bereits seit 1996 ist Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer im IT-Bereich tätig und gründete 2002 die auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei, die unter der einprägsamen Adresse www.rechtsanwalt.de auch im Internet präsent ist.

Durch den stetigen Erfolg wuchs die Kanzlei und bezog im Jahre 2006 ihre eigenen Räumlichkeiten im historischen Gebäude der Richard-Wagner-Str. 1, die einst der Prinz von Nassau mit Puschkins Tochter Natalie bewohnte.

„In den letzten zehn Jahren konnten wir an einer Vielzahl großer Softwareprojekte gestaltend mitwirken und haben hierbei inzwischen ein vertragliches Gesamtvolumen im deutlich dreistelligen Millionenbereich beraten. Wesentlich sichtbarer ist allerdings unsere Tätigkeit bei gerichtlichen Auseinandersetzungen im Rahmen derer wir eine Vielzahl beachteter Präzedenzfallentscheidungen erwirkt haben“ so der Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Zu diesen Verfahren gehören zum Beispiel frühe Entscheidungen wie Schadensersatz bei der Übernahme von Homepageinhalten, Quellcodebesichtigung im einstweiligen Verfügungsverfahren, Domainstreitigkeiten, die Haftung für Links auf Twitter oder Schmerzensgeld wegen der virtuellen Entblößung einer Prominenten durch Fotomontage.

Mit Zufriedenheit blickt Rauschhofer zurück: Die Kanzlei ist gut aufgestellt und bundesweit im IT- und Internetrecht für Unternehmen tätig. Zu den Mandanten der Kanzlei gehören beispielsweise international tätige Unternehmen aus den Bereichen Finanz, Pharma, Luftfahrt oder Automotive genauso wie klassische Softwarehersteller oder E-Commerce-Anbieter.

Rauschhofer hat neben seiner bald 16 jährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt zum IT- und Internetrecht rund 150 Beiträge veröffentlicht und weit über hundert Vorträge und Seminare gehalten. Daneben ist er immer wieder als Experte zu Fragen des IT- und Internetrechts in den Medien gefragt.

„Wir sind sehr erfreut über die Entwicklung der Kanzlei und blicken gespannt auf die weiteren technische Entwicklungen, die wieder – wie in den vergangen 10 Jahren – neue rechtliche Fragestellungen aufwerfen werden. Das Spektrum reicht von Social Media Marketing über Mobile Business bis hin zu Cloud Computing. Vor allem aber bleibt nach wie vor für Unternehmen die vertragliche Absicherung ihrer geschäftskritischen IT essentiell, unabhängig von Inhouse-, SaaS- oder Cloud-Modellen“.