02.03.2012 – Berlin/Wiesbaden Der Bundestag verabschiedete am heutigen Freitag das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr.

Dies sieht zusammengefasst vor, dass kostenpflichtige Angebote so gestaltet werden müssen, dass Verbraucher eine Bestellung ausdrücklich über eine gut lesbare Schaltfläche mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ bestätigen müssen; ausreichend ist allerdings auch eine entsprechend andere eindeutige Formulierung.

Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für IT-Recht dazu: Wenngleich das Gesetz kaum etwas an der gegenwärtigen Rechtslage ändert, wonach Verträge über Abofallen nicht nur regelmäßig unwirksam sind, sondern eine Verfolgung offensichtlich nicht bestehender Forderungen Schadensersatzansprüche auslösen und sogar eine Straftat darstellen können, hilft die Regelung den einzelnen Betroffenen leichter, sich gegen solche Ansprüche zur Wehr zu setzen. Bei seriösen Online-Händlern sind die Bestellverfahren regelmäßig schon so transparent, dass es kaum einer Anpassung bedürfen wird“.

Wie die Erfahrung allerdings zeigt, wird auch dies aller Voraussicht nach die schwarzen Schafe nicht davon abhalten, neue „Geschäftsmethoden“ zu entwickeln.

Wichtig wird es allerdings für die Online-Anbieter das Gesetz, das voraussichtlich im Sommer umzusetzen sein wird, rechtzeitig zu berücksichtigen. Ansonsten werden Unternehmer wiederum schnell Opfer von Abmahnungen, deren massenhaftes Auftreten wiederum einen anderen unerfreulichen „Geschäftszweig“ darstellt.

Da der Bundesrat den Gesetzentwurf noch zuzustimmen hat, ist die Regelung noch nicht in Kraft. Online-Anbieter sei jedoch empfohlen, das Gesetzgebungsverfahren im Auge zu behalten, um rechtzeitig sich vor Abmahnungen schützen zu können.

Gesetzestext: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/077/1707745.pdf